das BAG hat mit einem aktuellen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend geändert. Eine sachgrundlose Befristung bis zu zwei Jahren ist nun möglich, wenn eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers bei der Firma mehr als drei Jahre zurückliegt:
http://www.haufe.de/personal/n…0Bundesarbeitsgerichts%21
Sehr arbeitgeberfreundlich!
Christine