BR und Gehaltsverhandlungen

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  • Wir sind in unserem Standort über 100 Mitarbeiter. Die Gehaltsverhandlungen werden bei uns seit Jahren vom BR/GBR Standortübergreifend geführt. Ich bin seit letztem Jahr das erste mal im BR und stehe jetzt auch vor den Gehaltsverhandlungen. Wir sind in unserem Betrieb außer vielleicht eine Hand voll nicht Gewerkschaftlich organisiert (haben schlechte Erfahrungen mit der betrefenden Gewerkschaft gemacht). Auch unser AG ist nicht in einer Arbeitgebervertretung


    In den Seminaren habe ich gelernt das Verhandlungen über das Gehalt nur zwischen dem MA oder einer von ihm benannten Gewerkschaft und der Firma oder einer von ihr benannten Arbeitgebervertretung verhandelt werden darf.


    Handelte der BR die letzten Jahre nicht gesetzmäßig? Oder ist es okay wenn der BR verhandelt und es von den AN geduldet wird? Es wird bei uns so gemacht weil wir viele haben die einfach nur fragen "krieg ich mehr Geld?" und nach einem "Nein" des Arbeitgebers sofort wieder abziehen und schmollen. Die vorhergegangenen BR´s sahen darin die Möglichkeit die Gehaltsspanne nicht zu groß werden zu lassen und somit keinen Neid und zu große Unzufriedenheit aufkommen zu lassen.


    Das Problem währen dann auchnoch ein paar in unserem Betrieb vorhandene BV´s über Lohn und Gehalt. Sind solche BV´s überhaupt rechtens? In diesen BV´s steht sowas wie Inflationsrate wenn ...... Und es werden so schwammiege Aussagen wie positives Ergebniss verwendet. Was ist denn für den AG positiv? Wenn er schwarze Zahlen schreibt oder wenn er seine Ziele die er sich gesetzt hat erreicht? Und was ist dann eigendlich so eine Vereinbarung wert?



    Okay viele Fragen und ich danke allen die sich die Mühe machen mir zu helfen

  • Hallo Stephan,


    die Gewerkschaft ist bei Tarifverhandlungen dabei ( mit einem Bevollmächtigten), rechtskräftiger Tarifabschluss und so. Aber, die Tarifkomission besteht doch aus mehreren Leuten. Betriebsrat, Mitglieder der Gewerkschaft aus eurem Betrieb vielleicht Vertrauenskörper (wenn Ihr habt). Diese Leute sagen doch eigentlich an was für Ziele max./min. erreicht werden sollen. Diese Ziele werden auf Mitgliederversammlungen abgesteckt. Das ist dann das, was verhandelt wird. Eure Vorstellungen und nicht die der Gewerkschaft. Und im übrigen seit Ihr die Gewerkschaft. Also Vertreter der Gewerkschaft einladen und ganz klare Ansagen machen. Wir hatten das gleiche Problem. In den Tarifverhandlungen haben wir dann auch Lohn und Gehalt geklärt. Ist jetzt Bestandteil des Tarifvertrags und keiner BV. Dinge die nicht in den Tarif gehören stehen jetzt in BV, haben wir aber auch gleich während der Tarifverhandlungen geklärt.



    Gruß Frank

  • Hallo,


    ist wirklich eine interessante Frage, ob der BR hier mitwirken darf oder nicht. Aus § 87 BetrVG folgt ja eigentlich nur, dass er kein MBR dazu hat. Es kann die Lohnhöhen nicht selber aushandeln, wie die Gewerkschaft es kann. Wenn sich der AG dafür aber nicht interessiert, dann kann es doch auch über den laufen, oder ? Eigentlich dürfen nur Entlohnungsysteme und Abläufe innerhalb dieser Strukturen koordiniert werden, soweit ich weiß,


    Schönen Gruß,


    Horst

  • Hallo Horst,


    dies ist leider nicht möglich.


    1.) die BV muss einen zulässigen Inhalt haben> dies ist nur bei den Aufgabenbereichen der Fall, die vom BetrVG tatsächlich dem BR zugewiesen worden sind. > Ausschließlich das BetrvG bietet die Grundlage dafür, dass und wie der BR handeln kann.


    2.) Damit sich BR und eben Gewerkschaften nicht ins Gehege kommen, wurde § 77 III BetrvG erlassen > Sinn und Zweck ist der Schutz der Tarifautonomie > Das bedeutet, dass Punkte, die üblicherweise per Tarifvertrag geregelt werden, für den BR erst einmal tabu sind.


    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Tarifvertrag den Betriebsräten der Branche die Möglichkeit offen lösst, in diesem Bereich eine BV zu erlassen. Steht dies nicht im Tarifvertrag, so ist § 77 III die Norm, auf die hier in diesem Fall zu achten ist.

  • Hallo



    Erstmal danke für die Antworten. Ich bin auch der Meinung das die BV so nicht ganz okay ist. Sie greift voll in die Individualrechte eines jeden Arbeitnehmers ein, indem sie vorschreibt wie hoch maximal seine Gehaltserhöhung liegen darf. Tarifverträge wurden bei uns alle vor Jahren schon gekündigt. Wir sind hier sozusagen alle AT - Angestellte denen per BV vorgeschrieben wird wie hoch die Erhöhungen sein dürfen.



    Leider ist es außerdem bei uns so, dass die Ziele ganz alleine von unserem Mutterkonzern gesetzt werden. Da dieser Konzern eine Aktiengesellschaft ist, sind diese natürlich entsprechend hoch. Also kann es passieren dass unser AG jedes Jahr sagt "Wir haben zwar Gewinne eingefahren, aber ein *positives Ergebniss* ist es noch lange nicht. Der Markt ist hart ....." Die BV würde dem Wortlaut nach dies zulassen.



    Was die Gewerkschaften betrifft, haben wir mit denen größere Probleme gehabt. Die einziegen male die sie mit uns, als wir noch Mitglieder hatten, in Kontakt traten, war immer dann wenn sie uns fragten ob wir nicht mehr Gehalt bekommen und unsere Beiträge erhöhen müssten. Von Gewerktschaftsseite wurde sich noch nie wirklich um uns gekümmert und deswegen haben wir vllt noch 1-5 % der Belegtschaft die Mitglied sind.

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