Arbeitszeit - Änderung

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  • Hallo,


    bei uns im BR gibt es derzeit ein wenig Unstimmigkeit > Eine Kollegin hat mit dem Arbeitgeber ausgedealt, dass sich ihre Arbeitszeit um eine Stunde nach vorne verschieben soll> dafür darf sie aber auch eine Stunde eher gehen. Der AG hat es dem BR mitgeteilt. Jetzt gibt es einige, die meinen, dass die Mitteilung auch durch die Kollegin selber hätte vorgenommen werden müssen. Einige winken ab und verneinen sogar das Mitbestimmungsrecht an sich.


    Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen ?


    Das wäre super :)

  • Hallo,


    die Kollegin selber trifft diese Pflicht nicht. Sofern hier nur eine Einzelvereinbarung getroffen worden ist, so geht dies den BR erst einmal nichts an; anders sähe es dann aus, wenn aus dieser Sache ein Trend entsteht, der auch kollektivrechtliche Bezüge aufweisen könnte. Aus derzeitger Sicht ist meiner Meinung nach der BR nicht befugt, der Kollegin diesbezüglich einen Strick durch die Rechnung zu machen.


    Schönen Gruß,


    Jost

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