Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99

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  • Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe!!!


    Unser BR-Gremium ist sich uneinig über Ablehnungsgründe einer eingereichten Einstellung.


    Kurz zur Sachlage:


    Es wurde eine Stelle unbefristet ausgeschrieben. Auf diese Stelle haben sich 2 Mitarbeiter beworben.


    Ein Mitarbeiter ist seit 2006 im Unternehmen beschäftigt als Teilzeitkraft mit 87 Stunden und hat immer wieder befristet eine Stundenaufstockung bekommen. Trotz dieser Stundenaufstockung hat der Mitarbeiter auch immer wieder Überstunden ( pro Jahr ca.350 Std.) geleistet und war jederzeit auch kurzfristig zur Stelle wenn mal wieder Not am Mann war.Dieser Mitarbeiter ist single und hat keine Kinder.


    Der zweite Mitarbeiter ist seit 2009 im Unternehmen beschäftigt als Teilzeitkraft mit 40Stunden und hat auch befristet Stundenaufstockungen bekommen.Dieser Mitarbeiter ist verheiratet und hat hat 3 Kinder.


    Aus angeblich sozialen Gesichtspunkten will der Arbeitgeber den zweiten Bewerber einstellen. Der erste Bewerber wurde aber mittlerweile schon das dritte mal bei einer Bewerbung übergangen und hatte auch schon vor langer Zeit seinen Wunsch nach mehr Stunden sowohl dem AG als auch dem BR mitgeteilt.Zudem ist der erste Bewerber bereits eingearbeitet und der zweite Bewerber müsste die notwendigen Anforderungen noch erlernen.


    Einige sind der Meinung das nach § 99 Abs. 3 abgelehnt werden könnte, da Bewerber Nummer 1 aufgrund der Qualifikation besser geeignet ist.


    Andere sind der Meinung das dieser Ablehnungsgrund nicht ausreicht, da wir als BR dem AG nicht vorschreiben können wer qualifizierter ist.




    Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe.


    Danke schon mal im vorraus


    LG


    Yellocappy

  • Hallo Yellowcappy,


    ich glaube auch nicht das Euer Mitabeiter große Chancen auf die Stelle hat, der AG sitzt da am längeren Hebel. Es sei denn er wäre schwerbehindert?



    Gruß Frank

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