Tag Leute!
Über die Unkündbarket von BR-Mitgliedern muss ja nichts mehr gesagt werden, aber wie sieht das aus mit dem Datenschutzbeauftragten? Kann dem gekündigt werden wie einem "normalen" AG oder ist der auch speziell geschützt?
Gruß
Karsten
Tag Leute!
Über die Unkündbarket von BR-Mitgliedern muss ja nichts mehr gesagt werden, aber wie sieht das aus mit dem Datenschutzbeauftragten? Kann dem gekündigt werden wie einem "normalen" AG oder ist der auch speziell geschützt?
Gruß
Karsten
Hallo Karsten,
§ 4 Abs.3 BDSG regelt den besonderen Kündigungsschutz für den betrieblich bestellten DSB. Dieser darf während der Zeit seiner Bestellung und ein Jahr nach seiner Abberufung nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme ist das Vorliegen von Gründen für eine außerordentliche Kündigung.
Gruß
bj
Morgen BJ,
das nenne ich mal eine schnelle Antwort! (kompetent sowieso)
Besten Dank!
Karsten
Hallo,
das ist auch sehr gut so ! Vielen Arbeitgebern ist auch diese Position ein absoluter Dorn im Auge. Eigentlich ist klar, dass man den Datenschutz ernst zu nehmen hat ; gleichermaßen wird stetig versucht, darum herum zu kommen. Wenn dann auch noch der "Feind" im eigenen Haus sitzt, hört es bei den meisten erst einmal auf .
Schönen Gruß,
Lorenz
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