Hallo,
wie weit im Voraus muss der Arbeitgeber von der beabsichtigten Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem Seminar eigentlich in Kenntnis gesetzt werden ? Ist dies auch noch kurzfristig möglich ?
Viele Grüße,
Rita
Hallo,
wie weit im Voraus muss der Arbeitgeber von der beabsichtigten Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem Seminar eigentlich in Kenntnis gesetzt werden ? Ist dies auch noch kurzfristig möglich ?
Viele Grüße,
Rita
Hallo Rita,
in der Regel wird von einer Zeit von 2-3 Wochen ausgegangen. So beispielsweise der Fitting-Kommentar. Auf diese Weise soll der Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten zu prüfen, ob seiner Ansicht nach die Voraussetzungen des § 37 BetrVG erfüllt sind. Wenn dem nicht so sein sollte, hat er sodann immer noch die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einigungsstelle herbeizuführen. Ferner kann der AG so angemessen im Voraus die Arbeitsplanung für den abwesenden Mitarbeiter planen.
Schönen Gruß,
Sascha
Hallo Sascha,
vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort
Liebe Grüße,
Rita
Hallo Rita,
kein Thema ; immer wieder gern
Hallo,
soweit die Schiene, die in Eskalationsfällen zu fahren ist. Meine Erfahrung ist, dass der AG natürliuch wenig begeistert ist, aber dennoch weiß, dass er auch hier seinen Pflichten nachkommen muss. Wenn man ihn diplomaitsch auf gründliche Weise daran erinnert, lenken diese zumeist ein, wenn sie merken, dass man sich in diesem Rechtsbereich ein wenig auskennt. Anspruch ist Anspruch ; on man als AG davon begeistert ist oder nicht ; Berücksichtigungen von Gefühlslagen sieht das Arbeitsrecht hier nicht vor
Lorenz
Hallo Lorenz,
stimmt schon ; aber leider sind auch nicht alle Menschen dafür empfänglich.
Das sollte man nicht vergessen.
Schönen Gruß,
Stelko
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