"Das Bundesarbeitsgericht (BAG)
hat in seiner Entscheidung vom 26.05.2009 klargestellt, dass ältere
Mitarbeiter, die kurz vor der Altersrente stehen, in betrieblichen
Sozialplänen benachteiligt werden dürfen (Urteil vom 26. Mai 2009, Az:
1 AZR 198/08)."
http://www.computerwoche.de/ma…compliance-recht/2359795/
"BAG sieht keine Diskriminierung"!
Hallo,
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Bin ich der einzige, bei dem beim lesen des Urteils das Messer in der Tasche aufgeht?
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Hahaha, ich kenne diese Redewendung nicht, aber wenn du damit meinst ob niemand sonst daran Anstoss nimmt: NEIN!
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Hallo,
das ist schon wirklich schwer zu verstehen. Andererseits muss man halt auch irgendwo ansetzen, auch wenn das hart klingt. Ich finde es auch im Rahmen der Sozialauswhal alles andere als schön, als einen älteren Mitarbeiter als kündbar einzustufen ; aber was will man machen, wenn andererseits ein Familienvater mit ddrei Kindern an der Backe ihm gegenüber steht ?
Andererseits würde diese Gegenüberstellung natürlich auch den Gegenschluss ermöglichen: Der Vater bekäme ja Kindergeld, genauso wie der ältere Arbeitnehmer bereist einen Teil seiner Altersversorgung in Anspruch nehmen könnte.
Da dreht man sich dann auch wieder im Kreis.
Gruß,
Sascha
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Hallo Sascha,
der Vergleich ist hier ein wenig überspitzt, wobei ich das Grundprinzip, auf welches Du wahrscheinlich hinaus willst, so denke ich, schon erkannt habe. Des Messers Schneide in diesem Fall befindet sich im Alterbereich von exakt 59 Jahren.
Gruß,
Lorenz
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Des Messers Schneide in diesem Fall befindet sich im Alterbereich von exakt 59 Jahren.
Eben. Wer findet denn zum Beispiel als Handwerker realistisch betrachtet mit 59 Jahren noch eine neue Stelle?
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Hallo,
ich kenne Ingenieure die mit 40 schon keine Stelle mehr angeboten bekommen haben. . Da wird dann lieber ein frischer Absolvent von der Uni genommen-
Von wegen : Deutschland fehlen Ingenieure
Sascha
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Ja, davon hört man immer wieder. Bei Informatikern ist das auch sehr schlimm.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich da in der Zukunft bedingt durch den Mangel an Fachkräften eine Besserung ergibt.
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Hallo,
das mag alles sein. Hinzu kommt aber auch noch, dass viele Berufsleben so hart sind, dass das Rentenalter zumindest in den Position als Geselle nicht erreicht wird. Man denke an Personen wie Dachdecker oder Straßenbauer bzw generell Handwerker, die gezwungenermaßen viel Zeit draußen bei Wind und Wetter verbringen. Bei vielen ist in diesen Bereichen auch schon vor dem 59. Lebensjahr aus gesundheitlichen Gründen definitiv Schluss
MfG
Horst
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Ja, bei vielen, aber halt nicht bei allen und auf jeden Fall. Ist ja nicht so, als würde den Kollegen in solchen Fällen eine Bewährungsmöglichkeit eingeräumt, sondern da wird einmal auf das Alter geguckt und dann wandert die Bewerbung auf den Stapel.
Ich finde das Urteil absolut daneben, sage ich ganz ehrlich!Grüsse
Ferdi -
Hallo Ferdinand,
Du hast recht, viele beklommen gar nicht mal erst die Möglichkeit, zu zeigen was in ihnen steckt. Das sehe ich leider genauso wie Du
Gruß,
Stelko
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