Betrieb ohne BR - Vorbereitungshandlungen für die BR-Wahl

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  • Hallo,


    ein Bekannter hat es sich jetzt als Ziel gesetzt, endlich einen BR in dem Unternehmen in dem er arbeitet auf die Beine zu stellen. Nun fragt es sich, inwieweit die Vorbereitungshandlungen mangels bestehenden BR berist schon von den §§ 37 ff. BetrVG erfasst sind oder ist es so, dass er die gesamte Arbeit im Rahmen seiner Freizeit zu erledigen hat. Gibt es diesbezüglich eine Art Freistellungsanspruch oder sonst dergleichen ?


    Mfg,


    Horst

  • Hallo Horst,


    das Arbeitsgericht Kiel (Az.: 5 Ca 1030 d/10) hat im September diesen Jahres entschieden. Im Fall ging es um die Abmahnung einer Mitarbeiterin, die während der Arbeitszeit die Vorbereitungen für die Wahlversammlung zwecks Betriebsratswahl getroffen hatte. Die Richter entnahmen hier dem Rechtsgedanken des § 37 II BetrVG, dass der Arbeitnehmer in diesen Fällen von der Arbeit freizustellen ist bzw dieses beanspruchen kann. Dein Bekannter muss also nicht alles während der Freizeit erledigen.



    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Benjes,


    so ist es - das ist im BR ja nicht anders. Der Freistellungsanspruch wird lediglich für die Zeiten gewährt, die zur Erledigung der Tätigkeiten, die BR anfallen, benötigt werden. Wenn keine entsprechende Veranlassung besteht, gibt es auch den Anspruch nicht. Dieser Grundsatz findet hier ebenfalls analoge Anwendung.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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