Anspruch auf angemessenes Büro

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  • Hallo Till,


    die Räume müssen funktionsgerecht sein. der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, für eine angemessene Möblierung zu sorgen. Der Raum muss so ausgestattet und beschaffen sein, wie es dem betrieblichen Standard entspricht. ( Fitting, § 40, Rdnr. 109 ) .


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    was in diesem Zusammenhang oftmals vergessen wird. Wenn das Büro an sich recht klein ist, kann es zusätzlich auch so sein, dass der Arbeitgeber einen gesonderten Raum für die Betriebsratssitzungen zur Verfügung zu stellen hat. Der BR muss sich dann also nicht ins Betribstatsbüro quetschen.


    Bzgl der Ausgestaltung des Büros und den Voraussetzungen, das es zu erfüllen hat, kann insoweit auf die Regelungen der ArbeitsstättenVO verwiesen werden.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Ruben,


    genaue, zahlenmäßig festgelegte Vorgaben gibt es dazu nicht. Entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse des BR, die ihrerseits wiederum abhängig sind von der Art, Größe und dem Umfang des Betriebes. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in Bezug auf die Beanspruchung eines eigenen BR-Zimmer einen fünfköpfigen Betribstrat füt ausreichend erachtet. Da Sitzungszimmer bei weitem nicht so häufig und regelmäßig genutzt werden, wird hier die Schwelle immens höher liegen. Weiterhin wird sich die Frage stellen, warum eine derartige Sitzung nicht auch in den normalen Konferenzzimmern des Betriebes stattfinden kann.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Naja, bei uns zumindest ist der BR-Raum selbst gerade mal groß genug für den Schreibtisch, zwei Regale für Bücher etc und einen kleinen Schrank zum abschließen für Akten und dergleichen.
    Und wir sind zu 7!
    Trotzdem sind einfach die Gegebneheiten nicht so, dass der AG uns einen festen Diskutierrraum einrichten könnte. Somit wandern wir halt von Raum zu Raum, aber große Nachteile haben wir davon nun auch nicht gehabt...


    Schönes Wochenende,
    Camillo

  • Hallo Camillo,


    die ArbeitsstättenVO hat Dein Chef in jedem Falle einzuhalten. Da kann er sich drehen und wenden wie er will.


    Man darf aber nicht vergessen, dass je nach Größe des BR der Einzelfall auch so sein kann, dass der BR keinen Anspruch auf ein eigenes Büro hat. Wenn also in Eurem Betrieb die Möglichkeit lediglich dahingehend besteht, unter Berücksichtigung der eben geannten Verordnung in einem Büro der Kollegen untzerzukommen und alle in verhältnismäßigem Rahmen entsprechend zusammenrücken müssen, ist das bei kleineren Betriebsräten legitim. In diesem Fall hat man dann lediglch einen Anspruch auf einen Aktenschrank oder anderweitige Lagermöglichkeit, die zum deponieren der BR-Unterlagen geeignet ist. Geeignet bedeutet insbesondere, dass der Schrank verschließbar ist und lediglich der BR die Schlüsselgewalt innehat.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    das hört sich nicht schlecht an. Ich fände es aber von gesetzegberischer Seite her angemessen, die Werke ein wenig zu vereinheitlichen oder ein Regelwerk daraus zu machen. Wenn man sich wirklich mit der Thematik auseinandersetzt, merkt man schnell, dass dieser Rechtsbereich schnell einmal unübersichtlich wird, da diese VO lediglich eine Verordnung innerhalb vieler Richtlinien ist. Solantge dies nicht der Falll ist, sollte man sich nicht scheuen und bei Fragen einen Fachmann zurate ziehen.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    das wäre sicherlich wünschenswert. Ich habe mit diesem Bereich auch so meine Problemchen ; positiv zu bewerten ist aber meiner Ansicht nach die Katalogform. In den meisten Fällen kann man sich damit die Vorgaben, die für den Einzelfall gelten, schnell erarbeiten.


    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    anfür sich ist die Norm gut handhabbar. WIchtig ist natürlich auch, dass der Chef sie kennt und entsprechend umsetzt. Die VO wird immer und immer mehr berücksichtigt. Wenn ich aber ab und an von Bekannten höre, die im Außendienst beschäftigt sind und viele Betriebe zu sehen bekommen .... na ja ..


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    da habt Ihr sicherlich nicht unrecht. Das ist aber weniger das Problem dieses Gesetzeswerkes an sich, sondern der Materie, die durch diese geregelt werden . Es ist wie mit der Arbeitssicherheit allgemein auch. Hier würde man nur allzugerne sparen, da vieles in den Augen der Arbeitgeber lediglich Geld kostet, andererseits aber nichts einbringt.

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