Schweigeklauseln zur Gehaltsgestaltung

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  • Hallo,


    ist es eigentlich zulässig, dass der Arbeitgeber bei der individuellen Vornahme von Lohnerhöhungen Klauseln mitvereinbart, die zusätzlich zur Verschwiegenheit des Profitierenden verpflichten ? Derzeit wurde die Absicht diesbezüglich geäußert, da man der Ansicht sei, dass durch eine Unterbindung des Informationsaustausches der Betriebsfrieden nachhaltig verbessert werden könne.


    Die Förderung des Betriebsfriedens will ich auch gar nicht anzweifeln; nur habe ich doch schon arge Bedenken, was die rechtliche Zulässigkeit solcher Klauseln anbelangt ....

  • Hallo Benjes,


    derartige Klauseln halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das BAG sieht den Arbeitgeber hier aufgrund seiner Gleichbehandlungspflicht in der Pflicht. Es stellt einen unangemessenen Nachteil dar, wenn die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hätten, sich über derartige Belange auszutauschen. In dem Fall, in dem keine Informationen zu diesem Thema erlangen darf, besteht konsequnet weitergedacht auch nicht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, eine mögliche Ungleichbehandlung in der Lohngestaltung zu erkennen. Damit ist er dann in der Geltendmachung seiner Rechte gehindert.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Guten Abend!


    Eine Ausnahme zu dem, was Lorenz richtig zusammengefasst hat, besteht jedoch -wenn ich mich richtig entsinne- bei höherrangigen Positionen: Abteilungsleiter, Manager etc können vertraglich an eine Verschwiegenheit gebunden werden, weil hier keine Gleichbehandlungsumgehung zu befürchten ist und jedenfalls bei letzteren das Gehalt ohnehin aus dem jeweiligen Verhandlungsgeschick resultiert.


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    das ist richtig. In diesem Fall ist aber Obacht darauf zu geben, dass leitende Angestellte keine "normalen" Arbeitnehmer sind. Diesbezüglich sind die Absätze 3 und 4 des § 5 BetrVG interessant. Man kann das übliche Arbeitsrecht nur bedingt auf diese Personengruppe anwenden.


    Bei allen anderen Teilen der Belegschaft verhält es sich so wie oben bereits beschrieben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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