Hallo,
ist es eigentlich zulässig, dass der Arbeitgeber bei der individuellen Vornahme von Lohnerhöhungen Klauseln mitvereinbart, die zusätzlich zur Verschwiegenheit des Profitierenden verpflichten ? Derzeit wurde die Absicht diesbezüglich geäußert, da man der Ansicht sei, dass durch eine Unterbindung des Informationsaustausches der Betriebsfrieden nachhaltig verbessert werden könne.
Die Förderung des Betriebsfriedens will ich auch gar nicht anzweifeln; nur habe ich doch schon arge Bedenken, was die rechtliche Zulässigkeit solcher Klauseln anbelangt ....