Hallo miteinander
Wir haben bei uns ein recht kniffliges Problem, zu dem ich mal etwas fragen wollte:
Uns liegen drei Anträge auf Einstellung von BewerberInnen vor, alle drei auf eine nicht interne Ausschreibung. Aus irgendeinem Grund hatte der AG zunächst nur deren Namen und die zu besetzende Stelle an uns weitergeleitet, woraufhin wir ihn aufforderten, doch bitte die restlichen Dokumente nachzureichen. In einem Fall hat er dies getan, in den beiden anderen nicht. Nun sind wir etwas unschlüssig, ob wir bereits in die Wochenfrist des §99 III fallen oder nicht.
Wie seht ihr das?
Danke schonmal im voraus und Grüße,
Ruben