Einstellung trotz mangelnder Informationen?

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  • Hallo miteinander


    Wir haben bei uns ein recht kniffliges Problem, zu dem ich mal etwas fragen wollte:
    Uns liegen drei Anträge auf Einstellung von BewerberInnen vor, alle drei auf eine nicht interne Ausschreibung. Aus irgendeinem Grund hatte der AG zunächst nur deren Namen und die zu besetzende Stelle an uns weitergeleitet, woraufhin wir ihn aufforderten, doch bitte die restlichen Dokumente nachzureichen. In einem Fall hat er dies getan, in den beiden anderen nicht. Nun sind wir etwas unschlüssig, ob wir bereits in die Wochenfrist des §99 III fallen oder nicht.


    Wie seht ihr das?


    Danke schonmal im voraus und Grüße,
    Ruben

  • Hallo Ruben!
    Wenn ich dich richtig verstehe, dann sind nur die Bewerbungsunterlagen von einem Bewerber bei euch gelandet, oder? Dann nämlich läuft die Wochenfrist des §99 III noch nicht, denn es sind alle erforderlichen Unterlagen ALLER Bewerber vorzulegen, bevor der AG einstellen kann.


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo Dillan!


    Genau so schaut's aus: nur die Bewerbungsunterlagen einer Bewerberin stehen uns zur Verfügung. Aber gut zu wissen, dass wir dann nicht im Verzug sind. Werden dann wohl den AG nochmal um die beiden weiteren Bewerbungsschreiben bitten müssen.
    Warum er da bisher nicht mit rübergekommen ist entzieht sich mir übrigens vollkommen...


    Vielen Dank und einen schönen Tag,
    Ruben

  • Hallo,


    nicht nur das . Dadurch, dass der AG Euch nicht alle Informationen hat zukommen lasse, die erforderlich sind, um sich ein ordentliches Bild über den AN machen zu können, hat er sich nach § 121 BetrVG ordnungswidrig verhalten.


    Die Frist beginnt nicht ; alles andere würde auch gar keinen Sinn ergeben. Man kann sich auf diese Weise ja gar kein richtiges Bild machen bzw der AG hätte es in der Hand, durch das Zukommenlassen und Verbergen der seiner Ansicht nach entscheidungsträchtigen Informationen, die Entscheidung zu steuern. Das kann selbstverständlich nicht sein.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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