Aufschlüsselung

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  • Guten Nachmittag,


    mal ne Frage zur Abrechnung zB bei Hotelkosten:
    Wie genau muss die beim AG einzureichende Rechnung aufgeschüsselt sein? Mit anderen Worten: Kann der AG sich weigern, bestimmte Posten zu bezahlen, wenn diese nicht ganz exakt aufgelistet sind?


    Gruß,
    Karten

  • Hallo nochmal!


    Nun, soweit ich weiß seid ihr nicht verpflichtet, jedes Frühstücksei und jede Flasche Mineralwasser exakt aufzulisten. Mit anderen Worten: Der AG hat kein Recht dazu, die Kostenübernahme zu verweigern, solange kein beweisbarer(!) Grund zu der Vermutung besteht, dass ein Missbrauchsfall vorliegt...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo sumisu,


    existiert in Eurem Betrieb evtl. eine Betriebsvereinbarung zum Thema Reisekosten ? Wenn dem nicht so sein sollte, dann wäre dies vielleicht ein Vorschlag, den man auf der nächsten Sitzung äußern könnte, da sich auf diese Weise Streiterein von vornherein vermeiden lassen. Der Arbeitgeber hat die ausstehenden Beträge zu zahlen, wenn es sich um Beträge handelt, die im Rahmen der Fahrtkosten, der Unterkunft und/oder der Verpflegung handelt. Kosten der persönlichen Lebensführung, wie zB. Tabak, Getränke sind nicht zuerstatten. Da es sich hier um einen Pauschalpreis handelt, ist es auch nicht erforderlich, die einzelnen Aufwendungen herauszurechnen, die der Arbeitnehmer durch die Teilnahme an dem Seminar insb. in lohnsteuerrechtlicher Hinsicht erspart hat.


    Generell ist es meiner Ansicht nach nicht verkehrt, wenn man sämtliche Belege, die man auf der Reise in Empfang nimmt, auch sorgfältig aufbewahrt. Damit befindet man sich dann stets auf der sicheren Seite.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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