Hallo, liebes Forum!
Bei uns im Betrieb hat sich leider vor kurzem etwas sehr trauriges ereignet: Eine Kollegin, die seit Jahren mehr oder weniger offensichtlich an einer schweren Essstörung leidet, musste aufgrund vollkommener Entkräftung (als Resultat der ES) ins Krankenhaus eingeliefert werden. Es geht ihr zum Glück wieder besser, aber sie wird wohl eine stationäre Therapie machen müssen und für eine ganze Weile nicht arbeitsfähig sein. Jetzt wollte ich mal fragen, ob sich jemand hier mit der juristischen Seite, um genau zu sein mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz auskennt: Fällt ein solcher Fall auch unter den §3? Ich bin nicht ganz sicher, weil der §3 davon spricht, dass die Verhinderung nicht selbst verschuldet sein darf...(Ich weiß, das klingt sehr zynisch, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Leute gibt, die eine Essstörung bzw eine damit verbundene Situation wie die der Kollegin so sehen könnten)
LG,
Petra