Entgeltfortzahlung

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  • Hallo, liebes Forum!


    Bei uns im Betrieb hat sich leider vor kurzem etwas sehr trauriges ereignet: Eine Kollegin, die seit Jahren mehr oder weniger offensichtlich an einer schweren Essstörung leidet, musste aufgrund vollkommener Entkräftung (als Resultat der ES) ins Krankenhaus eingeliefert werden. Es geht ihr zum Glück wieder besser, aber sie wird wohl eine stationäre Therapie machen müssen und für eine ganze Weile nicht arbeitsfähig sein. Jetzt wollte ich mal fragen, ob sich jemand hier mit der juristischen Seite, um genau zu sein mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz auskennt: Fällt ein solcher Fall auch unter den §3? Ich bin nicht ganz sicher, weil der §3 davon spricht, dass die Verhinderung nicht selbst verschuldet sein darf...(Ich weiß, das klingt sehr zynisch, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es Leute gibt, die eine Essstörung bzw eine damit verbundene Situation wie die der Kollegin so sehen könnten)


    LG,
    Petra

  • Hallo Petra,
    1. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unverschuldet auf Grund einer Krankheit an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist.
    2. Ob eine Krankheit behandlungsbedürftig ist oder nicht, ist für die Frage der Arbeitsunfähigkeit und eines daraus folgenden Vergütungsanspruchs nach § 3 EFZG unerheblich. Und allein mit dem Merkmal eines regelwidrigen Körper- oder Geisteszustands lassen sich die problematischen Fälle bereits klar einordnen. Im Anwendungsbereich des § 3 EFZG ist daher allein von dem medizinischen Krankheitsbegriff auszugehen. Eine Esstörung ist meines Wissens als Krankheit anerkannt.
    3. Bei Streitigkeiten über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung werde diese vor den Arbeitsgerichten ausgetragen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG).
    Gruß bj

  • Im Anwendungsbereich des § 3 EFZG ist daher allein von dem medizinischen Krankheitsbegriff auszugehen. Eine Esstörung ist meines Wissens als Krankheit anerkannt.

    Meines Wissens nach auch, allzumal hier ja eine besonders starke Ausprägung vozuliegen scheint, die als stationär behandlungsbedürftig eingestuft wurde...
    Hoffe, deiner Kollegin geht es (bald) besser!


    Grüße,
    dillan.

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