Alternativbeschäftigung bei Auftragsmangel ?

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  • Hallo,


    wir haben derzeit folgendes Problem. Ein recht großer Auftraggeber ist vor kurzem ins wirtschaftliche Schlindern gekommen. Demtentsprechend kommen derzeit auch nicht so viele Aufträge herein, wie man das eigentlich bisher von diesem Unternehmen gewohnt war. Da man langfrsitig keine Leute vor die Tür setzen will, schaut sich die Geschäftsführung nach alternativen Geschäftsfeldern um. So wie es derzeit aussieht, werden von der Belegschaft dann auch wohl andere, teilweise (würde ich zumindest sagen, vom Anspruch her gleichwertige) Tätigkeiten anfallen, vielleicht aber auch welche auf geringerem Niveau.


    Kann man als Arbeitnehmer diese Tätigkeiten verweigern, wenn es sich um (vorerst) kleinere Aufträge handelt, von denen davon auszugehen ist, dass sie sich wahrscheinlich in geraumer Zeit nicht so schnell wiederholen werden ?


    MfG


    Horst

  • Hallo Horst,


    eine direkte Antwort auf Deine Frage gibt es leider nicht.


    Generell hat der AN gegenüber dem AG eine Treuepflicht, den Schaden Des AG möglichst gering zu halten. Ferner ist es dem Arbeitnehmer nicht gestattet, sich in Phasen, in denen sich der AG mit der Bereitstellung von zu verrichtender Arbeit in Annahmeverzug befindet, Gewinn zu schöpfen. Das bedeutet aber andererseits nicht, dass sich der Arbeitnehmer alles gefallen lassen muss. Diese Treuepflichten müssen nur in den Grenzen des Art. 12 GG beachtet werden. Ergo: Schränkt die Alternativtätigkeit den AN in seiner Berufsausübungsfreiheit unzulässigerweise ein, braucht er diese Tätigkeit nicht auszuführen. Ob dies praktisch gegeben ist, beurteilt sich stes am Einzelfall. Hier müssen die zur Debatte stehenden Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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