Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Seminar bucht, aber aus Gesundheitlichen Gründen seine eigene Ehefrau als Begleitperson mitnehmen möchte.
Bei der Kinderbetreuung zahlt ja der Arbeitgeber alle Kosten.
Bei mir sind es eben 100 Grad plus G,B,AG (brauche kein Rollstuhl)
Mein Problem ist es , dieses beim Arbeitgeber durchzusetzen .
Da ich Freifahrtberechtigung habe, kann meine Frau automatisch kostenlos mitfahren, per Bahn.
Aus den Seminarkatalog ist nicht ersichtlich, welches Hotel zur Verfügung steht, noch welche Kosten für Verpflegung und Übernachtung auf mich zu kommen, für meine Begleitperson. Oder zahlt das der Arbeitgeber ?? Urteile ???
Besteht die Möglichkeit, daß auch meine Ehefrau an den Seminar teilnehmen darf ?
Anmerkung: Bin seit 15 Jahren als Schwerbehindertenvertreter tätig und seit März 2010 auch im Betriebsrat.
lg
berndf