Wir sind ein Bertriebsrat von 7 Mitgliedern unsere Firmengrösse sind 130 MA.
Folgendes Problen stellt sich uns, da wir keine Ersatzmitglieder haben. Es werden uns z.B Einstellungen eingereicht, und zwei BR Leute sind krank zwei sind im Uraub. Zu diesem Zeitpunkt sind wir nicht beschlußfähig. Können wir einen Ausschuß bilden der Einstellungen auch nur mit drei Mitgliedern bearbeitet? Oder kann die Geschäftsordnung so abgeändert werden, das der Vorsitzende oder sein Stellvertreter allein zustimmen kann.
Zweite Frage: Können wir eine Arbeitsgruppe bilden in der auch Nichtbetriebsratmitarbeiter tätig sind?
Hierbei geht es und die Genehmigung der Personaleinsatzplanungen.
Grusse Anneme