Hallo zusammen,
ich bin relativ neu im Betriebsrat und daher noch etwas unsicher beim Beurteilen einer rechtlichen Situation.
Ich habe folgende konkrete Frage: Wenn Teile eines Betriebes durch Betriebsübergang auf einen anderen Betreiber übergehen, dann gilt für die Mitarbeiter grundsätzlich BGB 613a, also ein Jahr Bestandswahrung. Diesem Betriebsübergang kann jeder Mitarbeiter widersprechen.
Wenn der alte Betriebsrat jetzt mit dem neuen Eigentümer des Betriebsteiles eine BV aushandelt, in der zum beispielt eine Arbeitsplatzgarantie von 3 Jahren gegeben wird, erlischt dann das Recht auf Widerspruch?
Vielen Dank im voraus und Gruss
WWaldeyer