JAV Vorteil oder NAchteil für den Azubi?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo Liebe Forummitglieder,


    ich habe einmal eine Frage an euch und bitte euch einmal um eure Meinung.


    Folgende Situation besteht, wir wollen in unserer Firma dieses Jahr eine JAV gründen und da hat mich der Betriebsrat gefragt ob ich nicht dafür kandieren möchte, da er mich dafür geeignet hält. Es würde zur Zeit so aussehen, das wir 5 Personen in die JAV wählen würden. Ist es eine guter Schachzug sich auf die Wählerliste zu stellen oder wäre es ein Nachteil, wenn man oben steht und dann vielleicht nicht gewählt wird( Da AG nun weiß, das man vllt gegen ihn ist)? Ich mache meinen Job echt super gerne und arbeite super gern hier im Unternehmen und würde es echt bereuen, wenn man sich vielleicht selber einen STein in den Weg legt.


    Ist es denn in der Regel gut in einer JAV zu sein oder macht man sich nicht unbeliebt beim AG. Ich meine wenn der AG seine Frist einhält und 3 Monate vor Ausbildungsbeginn einen mitteilt das man nicht übernommen wird, weil er einem sonst einen unbefristeten AV hat, wäre dies doch sch***, wenn er einem sonst befristet etwas geben würde.


    Welche Nachteile hat man denn in einer JAV?


    Welche Vorteile hat man?


    Ich bin echt gern bereit mich für meine Mitazubis zu streiten und ihre Interessen durch zu setzen, aber in der heutigen muss man auch sehen, dass man einen Job bekommt.


    Vielleicht habt ihr ja noch ein Paar Tipps oder Denkanstöße für mich, würde mich echt freuen, entschuldigt jegliche Fehler, mich interessiert da soviel, weiß aber gar nicht wie ich die ganzen Fragen verpacken soll.




    lg

  • Hallo Goetheboy!


    Zunächst einmal will ich sagen, dass ich es super finde, dass du dich in einer JAV engagieren willst. :thumbup:
    Die dort zu leistende Arbeit ist extrem wichtig und auch wenn ich selbst nie JAV-ler war, denke ich dennoch, dass das Gefühl, an Kompromissen und sonstigen Vermittlungen aktiv mitzuwirken eine große Bereicherung sein kann (auf ganz unterschiedlichen Ebenen), ähnlich wie ich es als BRM wahrnehme.


    Ganz konkret zu deinen Fragen:
    Die elementaren Dinge weißt du vermutlich bereits (Anspruch auf Arbeitsbefreiung, auf Vergütung etc...hier ist das Ganze noch mal gut zusammengefasst: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Freistellung und hier nochmal ganz generell eine Aufzählung von Rechten und Pflichten: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Rechte_und_Pflichten).
    Die Frage der Übernahme(verpflichtung) ist natürlich eine heikle: Wie du bestimmt weißt, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass die/der JAV-ler übernommen wird (vgl. § 78 a BetrVG, dessen Schutz auch für Ersatzmitglieder gilt!). Wenn der AG dies nicht kann oder möchte, ist er dazu verpflichtet, Gründe anzugeben (und im Falle eines Prozesses auch nachzuweisen!), dass eine Übernahme unzumutbar ist, woran relativ hohe Anforderungen gestellt werden. Allerdings musst du unbedingt innerhalb der letzten drei Monate vor Beschäftigungsende schriftlich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen!


    Natürlich machst du dir -wie immer im Leben- nicht nur Freunde mit deiner Tätigkeit, aber in aller Regel erkennt der AG die Funktion der JAV richtig an und wertet aus der Tätigkeit entspringende Konflikte nicht gegen die JAV-ler.


    Ich hoffe, ich konnte die eine oder andere Frage bereits (teilweise) etwas klären, aber es scheint ja, als lägen dir noch ein paar konkrete Dinge auf der Zunge, also immer raus damit!


    Beste Grüße,
    Jörn

  • Hallo,


    genau; zum einen kommt Dir das Gesetz entgegen. Zum anderen ist JAV ja nicht gleich JAV; der AG erkennt natürlich auch diejenigen, die "nur" ihren Job machen und jene, die meinen ständig mit teilweise hoffnungslos überzogenen Forderungen und Anspruchshaltungen um die Ecke zu kommen. Wie beim BR gilt auch hier: Wenn man ein Thema gefunden hat, um das es sich zu kümmern, gilt, so sollte man sich zuerst einmal informieren, worum es genau geht; auch wenn dies natürlich auch ein wenig Zeitaufwand bedeutet. Wenn man sein Amt in einem gesunden Rahmen ausübt, macht man sich bei AG damit nicht sofort unbeliebt ;)


    Schönen Gruß,


    Sascha

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!