Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Haftungsmaßstäben bei Auszubildenden:
Haften die besonders (also milder) als vollausgebildete MA? Ich meine, dass das schon irgendwie Sinn machen würde, da Fehler zu machen einfach zur Ausbildung "gehört". Wenn ja (und auch wenn nicht), wäre es toll, wenn mir jemand dazu vielleicht ein paar (Rechts)quellen nennen könnte!
LG,
Petra