Möglichkeiten bei untertariflicher Bezahlung

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  • Hallo Niko,


    grundsätzlich gilt, dass jeder betroffene AN selbst klagen muss. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an Gewerkschaften zu wenden, damit die Druck ausüben. Allerdings hat der BR in derartigen Fällen nur sein übliches Beratungsrecht, einschreiten im Sinne einer Prozessstandschaft oder ähnlichem kann er nicht...


    Hoffe, dass dir diese Infos etwas weiterhelfen!
    Grüße,
    Jörn.

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