Firmenkreditkarte

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  • Hallo,



    bei uns in der Firma soll eine Kreditkarte eingeführt werden, über die direkt (also über das Firmenkonto) die reisekosten abgewickelt werden sollen.


    Die geanuen Bedingungen sind mir noch nicht bekannt.


    Meine Frage: Was ist grundsätzlich zu beachten? Ich sehe hier Mitbestimmungsrechte nach § 87 (unabhängig von den Details des Vertrages).


    Wäre prima, wenn jemand Erfahrungen hier posten kann.


    Danke


    MRossi

  • Hallo MRossi,


    Erfahrungen damit habe ich leider noch nicht sammeln können, aber ich stimme Dir voll und ganz zu, dass auf diese Art und Weise natürlich Probleme entstehen können. Von daher würde ich in Deiner Situation anregen, dass eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich erstellt wird.


    Darin kann sodann geregelt werden, wie Spesen anzusetzen sind, welche Art der Übernachtung gezahlt wird. Ferner ist es generell nicht schlecht, wenn man sich über die Fahrtkosenersattung unterhalt, sofern eine Reise einmal mit dem privaten PKW unternommen werden sollte.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    ich habe damit persönlich nur gute Erfahrungen gemacht. Zumeist werden diese Dinge ja auch vorab individuell besprochen. Wir haben mehrere Karten; u.a. eine Tankkreditkarte, die über eine Mineralölkette läuft und sodann die Hotelkarte für eine Hotelkette, die fast ausnahmslos in jeder deutschen Großstadt vertreten ist. Der Rest wird je nach Bedarf geregelt, da seltenst feste Anreiseadressen vorhanden sind. Bislang läuft die Sache stressfrei ab.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo und danke zunächst für die Antworten. Inzwischen gibt es ein paar mehr Details.


    Die MitarbeiterInnen sollen für alle Zahlungen haften.


    Meiner Meinung ist das nicht akzeptabel, da es keine freiwillige Entscheidung der MitarbeierInnen ist. Wenn jemand mit meiner Firmen-Kreditkartennr. im Internet einkaufen geht, muß ich dafür haften, obwohl mich keine Schuld trifft.


    Wie seht Ihr das?

  • Die MitarbeiterInnen sollen für alle Zahlungen haften.


    Meiner Meinung ist das nicht akzeptabel, da es keine freiwillige Entscheidung der MitarbeierInnen ist. Wenn jemand mit meiner Firmen-Kreditkartennr. im Internet einkaufen geht, muß ich dafür haften, obwohl mich keine Schuld trifft.


    Wie seht Ihr das?

    Gute Frage!
    Natürlich spielt die Tatsache, dass es nicht deine Entscheidung ist, ob die Karte(n) angeschafft werden soll, eine gewisse Rolle, aber:
    Grundsätzlich würde ich sagen, dass dasselbe gilt wie für alle (EC- oder) Kreditkarten: Dritte können gerade im Internet nur dann mit "deiner" Kreditkarte einkaufen, wenn du die erforderlichen Daten weitergibst. Dass du für Missbrauch haften musst, den du selbst provoziert hast, finde ich nicht wirklich unbillig.
    Etwas anderes wäre es natürlich, wenn es eine Karte gibt für alle MA, für die einer von euch die Verantwortung tragen soll (und im Ernstfall haften). Das kann nicht zulässig sein, denn dann obläge dir ja eine Überwachungspflicht, die niemand einhalten kann...


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo dillan,


    das ist schon richtig; zumeist wird die Kreditkarte ja auch nicht einem einzelnen Übertragen sondern einer Abteilung. Wenn es doch eine Person geben soll, die für die Karte zuständig ist, z.B. für die Herausgabe der Karte an die jeweiligen Personen, die damit tätig werden sollen, würde ich mir jene Herausgabe stets durch eine Unterschrift belegen lassen, damit immer nachvollziehbar ist, wer wie mit der Karte umgegangen ist.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    das ist durchaus sinnvoll; andererseits lässt sich zumeist anhand der Arbeitsplanung und der Rechnungsbelege nachvollziehen, wer mit der Karte unterwegs war und wer eben nicht. Nichts desto trotz ist natürlich Vorsicht geboten. Der AG wird gerade zu Anfang sicher mehrmals kontrollieren, ob die Karte in einer Art und einem Umfang eingesetzt wird, die seinen Vorstellungen entspricht.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • das ist durchaus sinnvoll; andererseits lässt sich zumeist anhand der Arbeitsplanung und der Rechnungsbelege nachvollziehen, wer mit der Karte unterwegs war und wer eben nicht. Nichts desto trotz ist natürlich Vorsicht geboten. Der AG wird gerade zu Anfang sicher mehrmals kontrollieren, ob die Karte in einer Art und einem Umfang eingesetzt wird, die seinen Vorstellungen entspricht.

    Klar, würde doch jeder machen, oder nicht?
    Derjenige, der sich die Verfögbarkeit einer fremden Kreditkarte zu Nutze machen will, der wird dies sicherlich vorsichtig tun und peinlichst darauf achten, dass nicht er zur zeit der Verwendung dokumentiert ist. Gerade deshalb würde ich, wenn ich der Verantwortliche für die Karte wäre, diese auch nur gegen Quittung herausgeben...
    Mutter der Porzellankiste und so...


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo Ruben,


    dabei kommt es immer ganz darauf an, in welcher Intensität die Karte genutzt wird. Wenn sie leidiglich ab und an gebraucht wird (wo sich sodann wiederum die Frage stellt: Brauchen wir dafür wirklich eine Firmenkreditkarte ?) ist das selbstverstänlich die sicherste und auch sinnvollste Variante. Die Realität sieht oft anders aus. Zudem reicht dann meist nicht eine Person aus; was wäre zum Beispiel, wenn Du unvorhergesehen krank bist und die Karte (was in diesen Fällen noch mehr Sinn macht ) unter Verschluss hast und niemand kommt an sie heran ? Gerade in etwas größeren Unternehmen kommen zudem auf diese Weise in ziemlich kurzer Zeit ziemlich viele Quittungen zusammen und dann ist auch immer noch nicht gewährleistet, ob die Sammlung tatsächlich vollständig ist. Nicht zu vergessen ist auch der zeitliche Aufwand, der hinter einem solchen System steckt.


    Ich denke auch nicht, dass die meisten Missbrauchsgefahren im Bereich - Ich bestelle/kaufe einfach mal auf dem Rücken meines Kollegen/Vorgesetzten etwas für mich selber ein - liegt, sondern eher im Bereich der Sammelbestellungen udn Deklarierungen: Man kauft einfach ein Werkzeug mehr ein in der Hoffnung dass es nicht auffällt, dass es dem Betrieb gar nicht zur Verfügung steht; selbst wenn es auffällt - dann kann man immer noch sagen: Holla - das muss wohl irgendwer verloren haben . In dem Dorf, in dem ich groß geworden bin, ein Tiefbau/Erdbauarbeiter ist damit aufgeflogen, dass er regelmäßig kleine Mengen Diesel von seiner Planierraube in den Tank seines 190 er Benz hat fließen lassen. Die paar Liter am Tag sind eine Differenz, die gerade im Bereich von schweren Baumaschinen schnell mal auftauchen können. Bei diesem großhubigen Motoren sind die paar "Literchen" schnell einmal auch so verbraucht, je nachdem wie hart der Einsatz der Maschine an diesem Tag war. Diese Gefahr besteht natürlich auch beim Tanken mit der Tankkarte - wie viele Reservekanister waren noch gleich im Kofferraum ?


    Viel wichtiges als das Quittieren ist in meinen Augen eher die sorgsame Auswahl des Personenkreises, der die Karte in die Finger bekommt.


    Effizient ist das System lediglich dann, wenn sich AG, Kartenausgebender und Mitarbeiter gegenseitig aufeinander verlassen können. Missbrauch kann es immer geben. Wer ihn will - der findet auch einen Weg; das ist nur eine Frage der Zeit. Besonnen durchgeführte Prävention ist in diesen Fällen meiner Ansicht nach besser als stetige Kontrolle.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,




    also das ist schon eine persönliche Kreditkarte.


    Mißbrauch ist natürlich immer möglich. Z.B. könnte in einem Restaurant jemand die Kartennr. und die Sicherheitsziffern auf der Rückseite notieren und dann beliebig mit der Karte im Internet einkaufen gehen.


    Ich finde das Risiko bei einem verantwortungsbewußten Einsatz überschaubar, nur grundsätzlich finde ich es nicht gut, daß der Arbeitgeber das Risiko auf den AN überträgt.


    Besten Gruß


    MRossi

  • Ich finde das Risiko bei einem verantwortungsbewußten Einsatz überschaubar, nur grundsätzlich finde ich es nicht gut, daß der Arbeitgeber das Risiko auf den AN überträgt.

    Das kann ich gut nachvollziehen.


    dabei kommt es immer ganz darauf an, in welcher Intensität die Karte genutzt wird. Wenn sie leidiglich ab und an gebraucht wird (wo sich sodann wiederum die Frage stellt: Brauchen wir dafür wirklich eine Firmenkreditkarte ?) ist das selbstverstänlich die sicherste und auch sinnvollste Variante. Die Realität sieht oft anders aus. Zudem reicht dann meist nicht eine Person aus; was wäre zum Beispiel, wenn Du unvorhergesehen krank bist und die Karte (was in diesen Fällen noch mehr Sinn macht ) unter Verschluss hast und niemand kommt an sie heran ? Gerade in etwas größeren Unternehmen kommen zudem auf diese Weise in ziemlich kurzer Zeit ziemlich viele Quittungen zusammen und dann ist auch immer noch nicht gewährleistet, ob die Sammlung tatsächlich vollständig ist. Nicht zu vergessen ist auch der zeitliche Aufwand, der hinter einem solchen System steckt.

    Hmm, damit hast du auf jeden fall recht, aber wie MRossi denke ich, dass die mit einem großen Unternehmen einhergehenden Risiken nicht mal eben so auf den AN abgewälzt werden können, nur weil dem die "Schwarze Peter"-Kreditkarte zugesteckt wurde...


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo Lorenz,


    ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich irgendein Arbeitgeber darauf einlassen wird. Wenn überhaupt, wird sich da lediglich im Verhältnis des Kartenbetriebers zum Arbeitgeber hin etwas machen lassen. Aber auch der wird wahrscheinlich kein Interesse daran haben, sein betriebliches Risiko in irgendeiner Weise zu transformieren.

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