Muss der Vorsitzende des KBR neu gewählt werden?

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  • Bleibt ein KBR weiterhin bestehen, auch wenn die BR ja dieses Jahr neu gewählt wurden ?


    Der (alte) Vorsitzende hat jetzt zur KBR-Sitzung eingeladen. Auf der Tagesordnung steht aber nur die
    Wahl des Stellvertreters, nicht des Vorsitzenden. Bleibt er automatisch Vorsitzender, oder müßte er
    nicht eigentlich neu gewählt, oder bestätigt werden?


    Nach den BR-Wahlen dieses Jahr, wurden in unseren KBR neue Mitglieder entsandt, auch die Firmen-Struktur hat sich geändert.


    Vielen Dank schonmal für eure Kommentare
    Josath

  • Hallo Josath,
    genauso wie der GBR ist auch der KBR eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Es gibt allerdings eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines BR nach Ablauf von 4 Jahren endet (siehe §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einzelbetriebsräte findet jedoch auch die Mitgliedschaft der in den GBR und somit mittelbar auch der in den KBR entsandten Mitglieder sein Ende (siehe § 57 BetrVG). Daher ist in diesem Fall eine neue Beschlussfassung über die Entsendung in den GBR bzw. KBR erforderlich. Da die Beschlüsse zur Errichtung des KBR über einzelne Wahlperioden hinaus dauerhaft Bestand haben, führt die Entsendung neuer KBRM jedoch nicht zu einer Neukonstituierung des KBR. Man kann einen neuen KBRV wählen, muss es aber nicht.
    Gruß bj

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