Hallo liebe Forum Gemeinde,
Arbeitsbefreiung nach §37 BetrVG steht außer Frage. Bekannt ist auch, dass lediglich NOTFÄLLE,
also Wassereinbruch, Feuer als Grund gelten, eine Arbeitsbefreiung eines BR Mitgliedes nicht zu
gewähren.
Kennt sich hier jemand mit dem Umstand aus, dass es Urteile geben soll, in denen Fluggesellschaften
sogenannte aircraft on ground Vorfälle nicht als Notfälle anerkannt wurde, da es sich hierbei um
"normale, voraussehbare" Fälle einer Fluggesellschaft handelt ?
Quellangaben wären richtig toll.
Viele Grüsse
Andreas