Betiebsratsbeschlüsse der Geschäftsführung zeigen?

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  • Hallo zusammen,
    unser GF möchte jetzt immer unsere Beschlüsse sehen, z.B. damit er Rechtsanwaltskosten bezahlt.
    Jetzt gibt es unterschiedliche Rechtsauskünfte, der eine sagt wir müssen sie zeigen, der andere sagt nein.
    Wer kann mir Tipps geben?


    MfG alfons

  • Hallo Alfons!


    Ich halte das für eine unzulässige Forderung eurer GF. Im Endeffekt liefe das ja nahezu auf eine Umgehung der Nichtöffentlichkeit der Sitzung an sich hinaus.
    Stützt sich der GF abgesehen von seinem (pragmatischen) Argument auch auf rechtliche?


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo alfons,


    herzlich willkommen im Poko Forum!


    Der Fitting Kommentar zu § 34 BetrVG sagt hierzu in Randnummer 22: "Der Arbeitgeber erhält eine Abschrift der Niederschrift, soweit er oder sein Vertreter an der Sitzung teilgenommen hat, nicht schon wenn er nach § 29 Abs. 4 zur Teilnahme berechtigt war, aber nicht teilgenommen hat."


    Zum Einsichtsrecht steht in Randnummer 35: "Das Gesetz gesteht nur den BR-Mitgliedern das Einsichtsrecht zu, nicht dagegen den übrigen Personen, die berechtigt sind, allgemein oder im Einzelfall an BR-Sitzungen teilzunehmen, z.B. Arbeitgeber...
    Andererseits hindert die Vorschrift nicht, dass solchen Personen - soweit nicht die Geheimhaltungspflicht nach §79 entgegensteht Informationen an Hand der Unterlagen gegeben werden soweit ein berechtigtes Interesse besteht."


    Viele Grüße
    Carsten Regner

  • Hallo Carsten,


    interessant ist in diesem Zusammenhang auch das, was im Fitting in Rdnr 26 und 27 steht:


    Die Unterlassung der Anfertigung einer Niederschrift stellt zwar eine Pflichtwidrigkeit dar> die aber nicht die Rechtsgültigkeit des Beschlusses berührt. Als Ausnahme ist zu nennen, dass die Gültigkeit dann nicht gegeben ist, wenn eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform voraussetzt.

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