der frühere BR-Vorsitzende gibt Unterlagen nicht heraus

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo aus Bremen!!
    Mein Vorgänger sitzt seit Anfang Mai auf BR- Unterlagen u.a. vorbereiteten und auch noch von ihm vorzubereitenden BVs inclusive der dazugehörigen Unterlagen(z.B. dem Formulierungsvorschlag vom Anwalt der GL). Ich habe ihn mehrfach, persönlich/ telefonisch/ schriftlich, auch unter Nennung von Fristen, aufgefordert eine Übergabe zu machen. Die letzte Frist verstrich, als ich auf einer Fortbildung war, nichts ist passiert. Nun ist erst er, dann ich im Urlaub. Was kann ich machen, bzw. welche Möglichkeiten hat der BR?
    Gruß
    Beate

  • Hallo Beate,


    m BetrVG wird man dazu nicht fündig. In Bezug auf die Unterlagen ist lediglich vorgeschrieben, dass sie mindestens 10 Jahre aufzubewahren sind. Letztlich sind es nicht Unterlagen, die der Vorsitzende als sein EIgentum vereinnahmen kann, denn es sind die Unterlagen des BR an sich, nicht eines Amtsinhabers.


    Schutzlos gestellt ist man in diesem Fall indes nicht. Derjenige, der Urkunden zurückhält, verwirklicht damit unter Umständen den Tatbestand des § 274 StGB (Urkundenunterdrückung). Ferner ist auch an den Tatbestand des § 119 I Nr. 2 BetrVG zu denken.


    Es handelt sich also nicht um einen Spaß oder eine Bagatelle die sich der ehemalige BR an dieser Stelle herausnimmt. Darauf solltest Du ihn vielleicht einmal aufmerksam machen.



    Schönen Gruß,


    Stelko

  • Hallo,


    mir ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, zwangsvollstreckungsrechtlich dagegen vorzugehen.


    Nur bin ich mir nicht ganz sicher, wie das abzulaufen hätte. § 2 a ArbGG legt in Absatz I Nr.1 die Zuständigkeit zugunsten der Arbeitsgerichte für Angelegenheiten des BetrVG fest, sofern nicht eine Zuständigkeit eines anderen Gerichtes aus den §§ 119-121 BetrVG folgt. Und genau ein solcher Fall läge dann hier auch wohl wahrscheinlich vor, oder irre ich mich ?


    Weiß jemand, wie jetzt weiter zu verfahren ist ?



    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo Jost,


    gute Frage.


    Wie es im ArbGG aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.


    Wen dem BR dort keine Hilfen bereitstehen, sieht es allerdings nicht gut aus. Denn im Rahmen der Aktivitäten, die mit der ZPO in Zusammenhang stehen, ist der BR nicht rechtsfähig, was wiederum bedeutet, dass er keine Partei eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Eine Ausnahme davon ist laut Fitting, § 1 Rdnr. 195 dann zu machen, wenn das BetrvG dem BR Rechte und Pflichten zuweist. Wie sich aber hier zeigt, schweigt das BetrVG ebenda und ich glaube nicht, dass man über die Argumentation des § 119 BetrVG weiterkommen würde, vor allem weil man sodann ja wieder mit der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden kollidieren würde.


    Habe ich mich jetzt verrannt, oder gibt es vielleicht auch User, die das ähnlich sehen ? :)


    Schönen Gruß auf jeden Fall,


    Lorenz

  • Derjenige, der Urkunden zurückhält, verwirklicht damit unter Umständen den Tatbestand des § 274 StGB (Urkundenunterdrückung). Ferner ist auch an den Tatbestand des § 119 I Nr. 2 BetrVG zu denken.

    Das ist zum einen möglich, zum anderen allerdings auch ein Diebstahl (§242 StGB) oder eine Unterschlagung [§246 StGB). So oder so täte dein Kollege gut daran, die Unterlagen wieder herauszugeben, Beate...


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo,
    eine Anmerkung noch: der ehemalige Vorsitzende ist kein Betriebsratsmitglied mehr! Er ist nunmehr "normaler" MItarbeiter. Er hat aber durch die Unterlagen Einblick in Betriebratsarbeit bzw. auch in den Verhandlungsstand mit dem Arbeitgeber. Auch dieser hat also ein Interesse daran, dass der Mitarbeiter die Unterlagen rausgibt. Könnte sonst auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
    Viele Grüße,
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

  • Hallo,


    man sollte tatsächlich nicht meinen, dass sofort die einschneidenen strafrechtlichen Tatbestände einschlägig werden. Das hat mich wirklich überracht; was indes aberr nicht bedueten soll, dass ich die Wichtigkeit der Betriebsratsunterlagen herunterspielen möchte.


    Schönen Gruß,


    Jost

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!