Kündigungsschutzgesetz bei schwankenden Mitarbeiterzahlen

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  • Hallo,



    im Küdigungsschutzgesetz steht, dass es erst dann Anwendung findet, wenn 10 Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Das Problem bei uns ist, dass wir zum einen sehr saisonabhängig sind und von daher auch des öfteren Leistungsspitzen haben, in denen dann Teilzeitkräfte oder auch Aushilfen kurzfristig oder für ein paar Wochen einspringen. Von daher kann man eigentlich nie genau sagen, ob das Unternehmen die 10 Personen nun gerade erreicht hat oder nicht .



    Was gibt es zu beachten, damit ich weiß, ob ein Kündigungsschutz besteht der nicht ?

  • Hallo Falk,


    in diesem Fall solltest Du Dich um eine anwaltliche BEratung bemühen. Den Grund dafür erläutere ich jetzt einmal grob.


    Das KSchG arbeitet in diesen KOnstellationen mit dem sog. Schwellenwert. Auf diese Weise soll ermitteln werden, wie viele Arbeitnehmer denn im Durchschnitt in dem Unternehmen tätig sind. Dabei ist nicht relevant, wie viele Personen genau zu dem Zeitpunkt im Unternehmen arbeiten, als die KÜndigung ausgesprochen wurde, sondern vielmehr, wie viele im Allgemeinen dort tätig sind. Zur Bildung des Schwellenwertes werden sowohl Perioden der Vergangenheit berücksichtigt als auch Prognosen, die darauf abstellen, wie in Ungefähr der Mitarbeiterbestand in der Zukunft aussehen wird. Dabei muss aufgepasst werden, denn wenn die ANgaben diesbezüglich vom Arbeitgeber bestritten werden, trägt der gekündigte Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass der Schwellenwert sich tatsächlich nach den ANgaben berechnet. die er für zutreffend hält !



    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    dabei muss aber gerade in Zeiten der kriselnden Finanzmärkte und deren langfristigen Auswirkungen berücksichtigt werden, dass in den Fällen, in denen ersnthaft davon auszugehen ist, dass die Mitarbeiterzahl schnell weiter absinken wird, da das Unternehmen diesen Stamm an Miatarbeitern nicht mehr tragen kann, nicht allein auf den derzeitgen Schwellenwert, der im Moment vorteilhaft zu sein scheint, abstellen darf. Letztlich entscheidend ist das Gesamtergebnis


    Schönen Gruß,


    Sascha

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