Hallo,
wenn der Arbeitgeber versucht, einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag zu unterbreiten, muss er sich dabei an bestimmte Hinweispflichten halten ? Oder ist es so, dass vom Arbeitnehmer erwartet wird, dass er den Vertrag nicht sofort unterschreibt undsich dann beraten lässt, durch wen auch immer ?
Vielen Dank im Voraus,
Falk