"Wahlrecht" des BR

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  • Hallo!
    ich habe mal eine Frage, die vermutlich als etwas "exotisch" zu bezeichen ist, zumindest konnte mir bisher niemand eine Antwort darauf geben:
    Unser AG ist wirklich sehr bemüht um eine umfassende "Versorgung" der BRM mit Seminaren und anderen Fortbildungen, was uns natürlich grundsätzlich freut. Allerdings ist es so, dass es im Betrieb ein paar Mitarbeiter, die bisher auf Teilzeitbasis angestellt sind, gerne mehr arbeiten würden. Der AG blockt dies allerdings mit der Begründung ab, dass nicht genug Geld dafür zur Verfügung sei. Ironischerweise hat er vor kurzem ein paar vollzeitbeschäftigten Kollegen Zusagen gegeben, dass diese an einigen Schulungen teilnehmen könnten, die (so haben wir unter der Hand von den Kollegen erfahren) nicht wirklich erforderlich wären...
    Was können wir tun?
    Sollten wir den VZ-Kollegen raten, dankend abzulehnen oder gibt es sogar ein "Wahlrecht" des BR?


    Grüße,
    Camillo

  • Hallo Camillo,


    da vergleichst Du meiner Meinung nach Äpfel mit Birnen.


    Die Schulungen müsst Ihr ja nicht besuchen, wenn Ihr nicht wollt. :)


    Aber was kostet den AG denn so eine Schulung? Erinnere ich mich an meine Schulungen so kosten die Pokoseminare etwa 1000 EUR, das Hotel etwa 700 bis 900 EUR, dazu kommt eine Woche "Arbeitsausfall". Das macht vielleicht etwa 3000 EUR. Das ist einmalig, aber je Schulung zu rechnen.


    Die Umstellung einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle kostet aber mehr Gehalt, mehr Sozialabgaben usw. Und das jeden Monat und über einen Zeitraum von potentiell vielen Jahren, denn er wird die Arbeitszeitveränderung der Kollegen ja nicht befristen.


    Zusätzlich werden die Schulungsmaßnahmen im Personalbudget vermutlich anders behandelt, als Lohn- und Lohnnebenkosten.


    Hinzu kommt, dass nach § 9 TzBfG der AG den MA der seinen Verlängerungswunsch zwar bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes (Vollzeitstelle) bei gleicher Eignung zu bevorzugen hat, es muss aber auch erst mal so eine Stelle da sein. Wenn also der Bedarf fehlt, hat er keinen zwingenden Grund, der Verlängerung zuzustimmen.


    Es ist also weniger "das Geld", als mehr die Notwendigkeit der Umstellung auf Vollzeitstellen, wenn also nicht genügend Arbeit da ist, warum sollte er dann?


    Gruss
    Björn

  • Hallo Björn,


    Grundsätzlich gebe ich dir zwar bzgl. der meisten Punkte Recht, ABER die Auftragslage bei uns ist alles andere als schlecht und ich bin mir sehr sicher, dass unser AG die Produktion steigern könnte und es trotzdem genug Abnehmer gäbe...
    Gerade deshalb finde ich es halt so überraschend, dass er diese Möglichkeit nicht nutzen möchte. Vielleicht liegen seine Motive aber tatsächlich in der Andersbehandlung der Personalausgaben...

    Danke für deine Antwort und Grüße,
    Camillo

  • Hallo Camillo,


    dann weiss ich es auch nicht. :)


    Vielleicht scheut er derzeit das unternehmerische Risiko wegen der Verlängerungen. Man weiss ja auch nicht, wie sich die Auftragslage entwickelt. Da ich Deine Firma und Branche nicht kenne, kann ich das natürlich nicht beurteilen.


    Gruss
    Björn

  • Hallo allerseits,


    ich verstehe, wo wie auch schon von einem meiner Vorredner geäußert wurde, den Zusammenhang nicht ganz.


    Dass ein AG seinen Mitarbeitern Schulungen, auch auf der Ebene des Betriebsrats anbietet, finde ich nicht weiter schlimm. Zudem handelt es sich hier, wie bjoern auch schon gesagt hat, bei der Verlängerung i.S.v. § 9 TzBfG um eine langfristige Planung, währenddessen die Seminarteilnahme recht schnell wieder vom Tisch ist; was nicht heißen soll, dass 3000 € nicht auch Geld sind ...


    Ferner ist beim Personalbedarf auch immer zu berücksichtigen: Welche Leute werden denn weiter gebraucht ? Besteht eine Mangelsituation im Produktionsbereich ? Muss in der Verwaltung oder in der eigentlichen Geschäftsführung aufgestockt werden ? All dies sind Fatoren, die man nicht so ohne weiteres einfachbesieitge lassen darf ; der AG wird dies garantiert nicht tun ;)



    Schönen Gruß,


    Sascha

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