Spätschichtzulagen = Individualverhandlung?

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  • Hallo euch allen!
    Ich habe mal eine Frage, die nicht mich selbst, aber einige meiner Kollegen betrifft:
    Die bei der Wechselschicht Spätschicht arbeitenden MA erhalten bisher keine Zulage dafür. Nun sind allerdings drei MA, die erst vor kurzem zu uns gewechselt haben und eigentlich nicht für die Wechselschicht eingeteilt waren, dazu überredet worden, doch Wechselschicht zu arbeiten, und zwar wurde diesen drei zugesagt, dass sie eine Spätschichtzulage dafür erhielten.
    Meine Kollegen sind jetzt ziemlich empört. Ist das so einfach zulässig von seiten des AG?
    Ist der BR da nicht irgendwie vorher auch zu zu befragen?


    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr hilfreiche Antworten habt und diese hier reinschreibt!
    LG,
    Petra

  • Hallo Björn,


    den gibt es bisher leider nicht. (Ist schon seit langer Zeit in Planung, aber in unserem Betrieb ist der BR recht klein und da dauern solche Sachen dann oftmals ziemlich lange)
    Herrscht nur "gleiches Recht für alle", wenn das in dem TV drinsteht?


    Grüße,
    Petra

  • Hallo Petra,


    zuerst einmal: Ein Betriebsrat ist nicht tariffähig, er kann also keine Tarifverträge schließen. § 2 TVG http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR700550949.html


    Ihr habt höchstens die Möglichkeit nach §87 Abs. 1 Nr. 10 bzw. 11 BetrVG grundlegende Regeln über die betriebliche Lohngestaltung zu vereinbaren.


    Wegen den dreien könnte Ihr nur über §99 BetrVG versuchen, das als Versetzung oder Umgruppierung mitzubestimmen. Bei der Versetzung zu Euch muss es ja auch eine Beteiligung nach §99 BetrVG gegeben haben.


    Mit Glück bekommt Ihr es aber hin, Ihr habt ja ein Initiativrecht (§87), für alle Spätschichter eine Zulage auszuhandeln. Hilfreiches Argument könnte die Gleichbehandlung der MA in Spätschicht im Hinblick auf den Betriebsfrieden sein. Der AG möge sich vorstellen, die "Neuen" werden den "alten Hasen" vorgezogen und bekommen als einzige die Zulage...


    Mehr fällt mir momentan leider auch nicht ein.


    Gruss
    Björn

  • Hallo björn,


    der von Dir im letzten Absatz genannte arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist mit beim Lesen des oberen Beitrages sofort durch den Kopf geschossen. Das BAG gewährt der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgrundatz (BAG NZA 2005, S. 183) .


    Wenn die drei neuen Mitarbeiter in ihren Arbeitsverträgen eine anderweitige Abrede stehen haben, die die Gewährung der Zulage vorsieht, käme man mit dem Gleichbehandlunsggrundsatz nicht weiter :(

  • Hallo Sascha,


    das ist richtig, dann muss er das mit denen aber vereinbaren, nicht nur zusagen. Möglicherweise ist dafür gar eine Änderungskündigung nötig, das weiss ich jetzt nicht genau.


    In der Folge sollten alle anderen auch hingehen und die Zulage einzelvertraglich zu regeln verlangen.


    Gruss
    Björn

  • Hallo,


    wenn wir einmal hier davon ausgehen möchten, dass es sich um eine Versetzung handelt, so kann eine solche auch aus dem Direktionsrecht i.S.v. § 106 GewO heraus erfolgen.


    Darauf kommt es aber nicht an, wenn man sich für den Weg über § 99 BetrVG entscheidet: Denn dieser knüpft nicht an das Rechtsgeschäft, welches der Vesetzung zugrunde lieght an, sondern vielmehr an den Realakt der Versetzung an sich. Damit ist sozusagen der Vollzug der Versetzungsabrede gemeint. Für den Erfolg der Mitbestimmung durch den BR ist also nicht entscheidend, auf welchem Rechtsgeschäft die Handlung letztlich basiert.



    Schönen Gruß,


    Jost

  • hallo ihr Lieben,


    tja, wenn ich eure Beiträge richtig verstanden habe, dann ist da wohl nicht viel zu machen.
    Außer natürlich, den Kolleginnen und Kollegen in Zukunft dazu zu raten, bei vergleichbaren Situationen bei den Verhandlungen ebenfalls einen Zuschlag zu verlangen (naja, wohl eher, darum zu bitten) und auf eine entsprechenden Passus in demn TV zu hoffen...


    Lieben Dank für die Hilfe und sonnige Grüße,
    Petra

  • Hallo Petra,

    Situationen bei den Verhandlungen ebenfalls einen Zuschlag zu verlangen (naja, wohl eher, darum zu bitten) und auf eine entsprechenden Passus in demn TV zu hoffen...

    nochmal mein Hinweis, einen Tarifvertrag kann ein BR nicht wirksam abschließen.


    Ihr könntet aber wie ich schonmal schrieb eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Lohngestaltung abzuschließen versuchen.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Petra,


    bjoern hat vollkommen recht. Der BR kann auch den TV keinen direkten Einfluss nehmen.


    Das macht ja auch Sinn, da der TV ja für die gesamte Branche gilt und das Problem,m wie es in Eurem Betrieb existiert, ja weniger allgemeiner, sondern eher individueller Natur ist. Aus dem Grunde ist die individuell auf die Belange der konkreten, im Betrieb beschäftigten Belegschaft abgesehen davon, dass es sowieso rechtlich so vorgesehen ist, auch praktisch das beste Instrument, um im Betrieb etwas ändern zu können.


    Schönen Gruß,


    Sascha

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