Hallo,
mein Arbeitgeber hat ein neues Zauberwort entdeckt: Vertrauensarbeitszeit.
Das Modell halt ich persönlich für gar nicht mal so schlecht. Es geht hier um die Arbeitszeit eines Konstrukteurs. Diese soll nicht nach festen Stunden festgesetzt werden, sondern "projektspezifisch". Er kann, sofern er will von zu Hause aus arbeiten und es bestehen auch keine Mindestanforderungen in dem Sinne, dass auf jeden Fall XY-Stunden zu arbeiten ist. Die einzige Vorgabe lautet: Die jeweiligen Konstruktionspläne müssen zu einem festgesetzten Datum fertig sein. Bzgl. der Erfüllung der Vorgaben und andererseits der Einhaltung der Arbeitszeiten (auch wenn sie nicht überprüft werden ), ist der AN selber verantwortlich. Da § 87 Nr. 2 tangiert ist und zudem die Gefahr besteht, dass § 87 Nr. 3 BetrVG vollständig ausgehebelt oder umgangen wird, besteht das Recht des BR sowohl über dieses Modell als auch der Modalitäten desselben mitzubestimmen. Insoweit sind wir uns auch mit dem AG einig.
Welche Erfahrungen haben andere mit dem Model bereits gesammelt ? Besteht die Gefahr in der Praxis tatsächlich dahingehend, dass auf diese Weise vermehrt Überstunden zustandekommen ? Worauf müssen wir bei der Einrichtung der BV diesbezüglich achten ? Welche Instrumentarien sind am besten geeigent, Missbrauch gar nicht erst entstehen zu lassen ?