Arbeitgeber verlangt Einholung von Angeboten

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  • Hallo,


    im Rahmen der diesjährigen Betriebsratswahlen muss ein Teil der neuen Gremiums Grundlagenschulungen erhalten. In einem Gespräch mit dem Arbeitgeber verlangte eben dieser, dass wir möglichst viele Angebote in Bezug auf diese Lehrgänge einholen, da er daran interessiert sei, lediglich so viel Geld dafür zu investieren, wie irgendwie möglich. Ist der BR tatsächllich dazu verpflichtet, diesem Anliegen nachzukommen ?


    Vielen Dank vorab für den, der die Antwort kennt :) ,


    Jost

  • Hallo Jost,


    der Arbeitgeber kann die Einholung von Angeboten nicht verlangen. Im Rahmen der betriebsratlichen Arbeit steht Euch ein Ermessensspielraum zu. Dieser endet erst dort, wo von einer willkürlichen Ausübung die Rede sein kann. Solange die Preisunterschiede in den Seminaren nicht exorbitant auseinanderliegen, kann er nicht wirksam ablehnen. Das Schulungsbedürfnis liegt bei den neuen Mitgliedern ja geradezu auf der Hand .

  • Hallo!


    stelko hat Recht: solange sich die Wahl des Seminaranbieters im Rahmen
    des sog. "pflichtgemäßen" Ermessens, also unter vernünftiger Abwägung
    aller pro- und contra-Argumente (und das heißt nicht notwendigerweise,
    dass der billigste der preiswerteste
    Anbieter sein muss!), bewegt, kann der AG den von euch vorgeschlagenen
    Anbieter nicht einfach ablehnen. Mit anderen Worten: Es kann sicherlich
    nicht schaden, wenn ihr eine Liste mit Alternativen einreicht, anhand
    derer ihr belegt, warum Anbieter X für euren BR das beste Angebot
    darstellt, eine Verpflichtung gibt es allerdings nicht...




    Gruß,


    Jörn

  • Hallo Rhitz,


    da hast Du recht. Ich kenne das auch aus eigener Erfahrung. Am besten fährt man immer noch, wenn man die Sachlage so geregelt bekommt, dass letztlich beide zumindest teilweise zufriedenstellend damit leben können. Alles weitere, auch wenn man einmal absolut im Recht ist, verhärtet lediglich die Fronten und erschwert einem das Fortkommen bei Fragestelleungen, in denen man vielleicht auch einmal auf die Kulanz des AG angewiesen ist. Man sollte stets bemüht sein, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen beiden Parteien zu erhalten. Das war und ist noch nie von Nachteil gewesen; ganz getreu der Devise: "Man sieht sich immer zweimal im Leben " ;)


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    dieses Thema führt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Einige Betriebe sind die zumeist ewig andauernden Diskussionen leid und haben sich mit dem AG zusammngesetzt und Regelpläne für Schulungen erarbeitet. Vielleicht wäre das auch in Eurem Fall eine gangbare Maßnahme, wenn sich die Fronten ein wenig abgeküht haben ? ;)

  • Hallo,


    ich möchte den Nutzen eines Planes ja nicht generell in Frage stellen. Aber in dem hier zugrundliegenden Fall, in dem es "nur" um Grundlagenschulungen gehen soll, ist die Rechtslage doch eigentlich eindeutig. Der Schulungsanspruch soll doch gerade auch den neuen Mitgliedern die Möglichkeit bieten, sich einen Wissenshintergrund zu bilden, der für die betriebsratliche Arbeit unentbehrlich ist. Daran kann der AG eigentlich nicht rütteln.


    Anders sieht es sicherlich bei Fortgeschrittenenveranstaltungen und Themen die im Falle eines (zukünfitg) vorhandenen Bedarfs hin besucht werden: Dort liegt meiner Ansicht nach das Problem. Aus diesem Grund würde ich mir nicht den Stress machen und bei den Anfängern Regularien aufstellen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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