Verschiebung der konstituierenden Sitzung bei Krankheitsfall?

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  • Hallo!
    ist die Krankheit mehrerer BRM ein Grund, die konstituierende Sitzung im Anschluss an die Wahl zu verschieben? Uns wäre das ganz lieb, weil ausgerechnet 3 der 4 kranken BRM neu sind und somit an einer solchen kS bisher nie teilgenommen haben...


    Grüße,
    Peter

  • Hallo Peter,


    im Zweifel wären Ersatzmitglieder zu laden. Über eine Verschiebung der konst. Sitzung habe ich bisher noch nie etwas gehört und sehe auch keinen Grund dazu.


    Einziger Nachteil für die abwesenden BR-Mitglieder ist doch, dass sie an der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters nicht teilnehmen könnten.


    Gleichwohl haben sie auch bei Krankheit/Urlaub ein Teilnahmerecht. Die Frage wäre nur, inwieweit sie davon Gebrauch machen würden, Anreise etc. Die Zeit könnte nämlich nicht wirklich als Arbeitszeit gezählt werden.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Peter,


    handelt es sich denn um Krankheiten, die wahrscheinlich länger andauern werden ? Gem. § 29 I S.1 BetrVG hat der Wahlvorstand ja 1 Woche Zeit, um die gewählten Betriebsratsmitglieder zur Sitzung einzuladen und dabei geht der eigentliche Wahltag noch nicht einmal in die Berechnung mit ein. Darüber hnaus darf der Begriff der Ladung nicht mit der eigentlichen Durchführung der Sitzung verwechselt werden, wobei diese zeitnah durchzuführen ist, wenn die Amtszeit des bisherigen Betriebsrates noch nicht vorüber ist. Die Frist von einer Woche ist ferner eine Ordnungsvorschrift, sodass Überschreitungen geringeren Ausmaßes keine juristischen Folgen nach sich ziehen.


    Nur eine Sache muss Euer Wahlvorstand auf jeden Fall beherzigen. Es darf keine betriebsratslose Zeit geben, da in diesem Zeitraum der Arbeitgber die Möglichkeit hätte, seinerseits ohne den BR (gibt ja keinen) zu beteiligen, Maßnahmen zu treffen, die für seine Arbeitnehmerschaft wohl eher weniger vorteilhaft sein würden.


    Ist der Krankenstand in Eurem BR derzeit wirklich so gravierend ?

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