Begründung der Ablehnung

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  • Hallo Camillo,


    eine gesetzliche Verpflichtung des AG zur Begründung existiert meines Wissens nach nicht. Da ich aber davon ausgehe, dass er diese haben dürfte (idR ist sich der AG schon bewusst, dass -zumindest bei Erforderlichkeit- ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht und er), würde ich bei ihm/ihr noch einmal nachfragen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen bleibt dir als letzte Möglichkeit nur noch der Weg zum Gericht...


    Gruß,
    dillan.

  • Hallo,


    eine konkrete Norm aus der dies hervorgeht, habe ich leider auch nicht finden können.


    Andererseits geht der Gesetzgber aber schon davon aus, dass der Arbeitgber der Ablehungsentscheidung eine Begründung hinzufügt, da sich je nach Art der Argumentation unterschiedliche juristische Möglichkeiten bieten, sich gegen die Ablehnung wehren zu können.


    Gruß,
    Jost

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