GBR - Protokolle in den BR- Gremien verlesen?

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  • Hallo,


    wie handhabt ihr das mit den Protokollen des GBR in den BR Sitzungen?


    Bekommt ihr eine Niederschrift oder werden die GBR- Protokolle in den BR- Sitzungen verlesen?


    Meiner Meinung nach sind die Mitglieder des GBR die Vertreter des örtlichen BR und hier sollten auch die Protokolle verlesen werden ( Fortschritt bei aufgetragenen Verhandlungen/ Beschlüssen ).


    Gibt es rechtlich eine Grundlage dafür?


    Viele Grüsse


    Michael

  • Hallo Michael,


    BetrVG Fünfter Abschnitt befasst sich mit dem GBR.


    Ein guter GBR wird nicht nur die einzelnen BR´s informieren, die eigentlich ja schon durch Ihre
    Vertreter informiert sein sollten, sondern auch alle anderen Mitarbeiter, denn letzten Endes ist
    er ja auch für diese da ..


    gruss Andreas

  • Hallo,



    danke für die Antworten, ich sehe das genauso, aber wenn ich den Fitting zitiere:


    §51, RN39, Sitzungsniederschrift des GesBR, ein Einsichtsrecht der der übrigen Mitgl. des entsendeten BR besteht nicht


    verwirrt mich doch etwas.



    Viele Grüsse



    Michael

  • Hallo,


    das macht auch insofern Sinn, als dass die Protokolle lediglich von regulären Betriebsratsmitgliedern gesichtet werden dürfen. Außerhalb des BR hat niemand ein Recht darauf, die Protokolle einzusehen. Konsequent ist danach die Fortführung dieses Gdankens. Wenn Nicht-Mitglieder kein Einsichtsrecht in die Akten des BR haben, haben Personen, die nicht Mitglied im Gremium des GesamtBR sind auch kein Einsichtsrechts in dessen Protokollführung.

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