Nicht-Annahme des Wahlergebnisses/Konstituierende Sitzung

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  • Hallo ihr Lieben!
    Ich habe mal zwei Fragen bzgl. der konstituierenden Sitzung:
    -Sollte sich ein AN dazu entschließen, dass er die Wahl nicht annehmen möchte, dann hat er doch eine gewisse Frist zu wahren, oder?
    -Was hat das für Auswirkungen auf die konstituierende Sitzung?


    Liebe Grüße,
    Hanna

  • Hallo Hanna,


    wie oben bereits erläutert hat der AN drei tage lang die Möglichkeit, das Ergebnis der Wahl abzulehnen. Schweigt er, so wird dies als Annahme gewertet. Für die konstituierende Sitzung heißt das, dass erst nach diesen drei Tagen das Ergebnis endgültig feststeht, es sei denn, alle zur Wahl stehenden AN (also auch die möglicherweise nachgerückten Ersatzkandidaten) haben diese innerhalb der drei Tage ausdrücklich angenommen oder eben abgelehnt.
    Dann kann zu der konstituierenden Sitzung eingeladen werden, und zwar muss dies innerhalb einer Woche geschehen...


    Grüße,
    dillan.

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