Hallo,
kann ein Arbeitnehmer die ihm angetragenen Überstunden unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung generell verweigern ? Besondere Abreden sind im Arbeitsvertrag dazu nicht getroffen worden. Wir gehen einmal davon aus, dass es sich im Tätigkeiten handelt, die auch während der regulären Arbeitszeit ohne Probleme hätten wahrgenommen werden können.
Gruß,
Sascha