Verweigerungsrecht bzgl. Überstunden wegen Schwerbehinderung

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  • Hallo,


    kann ein Arbeitnehmer die ihm angetragenen Überstunden unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung generell verweigern ? Besondere Abreden sind im Arbeitsvertrag dazu nicht getroffen worden. Wir gehen einmal davon aus, dass es sich im Tätigkeiten handelt, die auch während der regulären Arbeitszeit ohne Probleme hätten wahrgenommen werden können.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    dazu möchte ich einen Auszug der Pressemitteilung Nr. 72/06 des Bundesarbeitsgerichts zitieren:

    Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede über 8 Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit; als solche gilt auch Bereitschaftsdienst.

    Ob es genau so auf deinen Fall übertragbar ist müsstest du selbst kurz schauen. Falls nicht, dann melde dich dazu gerne nochmal hier im Thread.


    Genaue Informationen zur Rechtsprechung findest du hier: Urteil des 9. Senats vom 21.11.2006 - 9 AZR 176/06 -


    Viele Grüße
    Carsten Regner

  • Hallo Carsten,


    in unserem Fall war es so, dass der Arbeitnehmer sich weigerte, eine Tätigkeit über die Arbeitszeit hinweg zu verrichten, die er in der Vergangneheit bereits mehrmals problemlos bewältigen konte.
    Bezeiht sich der ANspruch indes jetzt nun auf das Recht, die Arbeit generell zu verweigern oder muss der AN VORHER beim Arbeitgeber eine Freistellung beantragt haben ?

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