Pflicht des AG, Parkplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung zu stellen

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  • Hallo, liebe Forenleser,


    Arbeitgeber sind, ich hoffe, dass ich damit jetzt richtig liege, im Rahmen des § 81 IV SGB IX verpflichtet, einem Schwerbehinderten einen Parkplatz zur VErfügung zustellen, wenn dieses leidensbedingt notwendig erscheint. Kann der AG, wenn er bedingt durch die wirtschaftliche Lage sich derzeit keine finanzielle Möglichkeit sieht, eine entsprechende Umgestaltung der Parkplatzsituation vornehmen zu lassen, einen Zuschuss oder Kredit behördlicherseits in Anspruch nehmen ?

  • Hallo stelko,
    Parkplätze gehören meines Erachtens nicht in den Schutzbereich des § 81 Abs.4 Ziffer 4, weil es sich hierbei nicht um einen Teil des Arbeitsplatzes handelt. Falls der Arbeitgeber Parkplätze gleichwohl zur Verfügung stellt, ist zu überlegen, ob Schwerbehinderte, die vor allem gehbehindert sind, bevorzugt zu berücksichtigen sind. Eine andere Frage ist es meines Erachtens, in wie weit das Integrationsamt oder das Arbeitsamt zur Eingliederung bereit sind, Mittel in einem speziellen Fall zur Verfügung zu stellen. Darum geht es hier aber wohl nicht, oder?
    Viele grüße,
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

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