Hallo, liebe Forenleser,
Arbeitgeber sind, ich hoffe, dass ich damit jetzt richtig liege, im Rahmen des § 81 IV SGB IX verpflichtet, einem Schwerbehinderten einen Parkplatz zur VErfügung zustellen, wenn dieses leidensbedingt notwendig erscheint. Kann der AG, wenn er bedingt durch die wirtschaftliche Lage sich derzeit keine finanzielle Möglichkeit sieht, eine entsprechende Umgestaltung der Parkplatzsituation vornehmen zu lassen, einen Zuschuss oder Kredit behördlicherseits in Anspruch nehmen ?