Hallo Forumskollegen,
unser BR ist vom AG zur Zustimmung zu einer BV ausgefordert worden, die die Verpflegungspauschale erst bei einer Dienstreise ab 150km vergüten soll. Uns kommt das irgendwie nicht richtig vor, vor allem, weil in der Vergangenheit sehr viele Dienstreisen in nicht all zu weite (Nachbar)städte geführt haben, dort aber ja nicht zur Erholung hingefahren wurde, sondern um für den Betrieb tätig zu sein.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, der die Zulässigkeit dieses Anliegens entnommen werden könnte?