Wir sind ein BR von 11 Personen. Nach § 29 BetrVG hat der BR Vors. bei Verhinderung eines Mitgliedes
den nächsten Stellv. zu benachrichtigen. Was ist wenn das zu kanpp ist und man keinen Stellv. mehr bekommt, bzw. der sich nicht in die Materie einarbeiten kann. Wir haben einige BRM die im Servicebereich
tätig sind und somit manchmal kurzfristig abwesen sind.
In diesem Zusammenhang §33/2 Der BR ist nur beschlussfähig, wenn mind die Hälfte der BRM an der Beschlussfassung teilnehmen.
Hallo!!! Wenn ich nach § 29 immer vollständig sein muss, kann doch nach § 33/2 nicht die Hälfte reichen??Vielleicht kann man mir da mal helfen!
Gruss
Ralf