Krankenrückkehrgespräche...

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  • Hallo,


    unser AG hat uns (dem BR) vor kurzem um Zustimmung zu seinem Plan aufgefordert, bei bestimmten AN, die -wie er sagt- "überdurchschnittlih häufig krankheitsbedingt" fehlen nach deren Genesung Krankenrückkehrgespräche durch zu führen. Wir sind uns im BR darüber nicht so wirklich einig, wie wir ein solches Unterfangen finden. Es soll zwar mind. ein BRM bei diesen Gesprächen anwesend sein, aber ich persönlich empfinde das ganze als eine Art Abschreckungsinstrument, das offiziell zum Zwecke der Reduzierung des "Krankfeierns" intendiert sein mag, aber vermutlich werden auch einige AN, die wirklich krank sind, aus Angst vor eben diesen gesprächen und dem Abschneiden darin, zur Arbeit erscheinen...


    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Krankenrückkehrgesprächen?

  • Lieber Rothschild,
    ich kann auf keine eigenen Erfahrungen mit derartigen Gesprächen zurückblicken, aber um ehrlich zu sein leuchtet mir kein einziger Grund ein, der von AN-Seite für die Einführung sprechen würde. Im Gegenteil: Ich teile die von dir angesprochene Befürchtung, dass manche AN, die wirklich (und sei es auch "überdurchschnittlich häufig") krank sind, sich aus Angst zweimal überlegen werden, zu Hause zu bleiben. Im Grunde ist die Einführung einer solchen Maßnahme so etwas wie ein Generalverdacht gegenüber (kranken) AN, der nur Angst und Misstrauen schürt...

  • Hallo euch allen,
    auch ich verfüge über keine Erfahrungen mit dem Thema, aber teile eure Skepsis uneingeschränkt.
    Rothschild: Wenn sich in eurem BR darauf geeinigt werden sollte, das ganze abzusegnen, würde ich auf jeden Fall intern anregen, euch vom AG den geplanten Fragenkatalog vorlegen zu lassen und ggf. Veränderungen vorzunehmen bei Fragen, die mehr oder weniger eindeutig einschüchterungsgeeignet oder sogar -konzipiert sind...


    Beste Grüße,
    Rhitz

  • Hallo


    bei uns wurden bereits Krankenrückkehrgespräche eingeführt - und soweit ich weiß auch abgehalten.


    Grundlage hierzu ist SGB IX §84 Abs. 2


    (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ......



    gemäß einem Gerichtsurteil ist dieser Paragraph nicht nur für Behinderte anzusetzen, sondern für alle Beschäftigten (=> Gleichbehandlung).


    Das bedeutet also, der Betrieb ist sogar rechtlich dazu verpflichtet, solche Gespräche zu führen.
    Unser Betriebsrat hatte diesen Rückkehrgesprächen zugestimmt!


    Gruß


    Merlin10

  • bzgl. merlin10:
    Interessant ist allerdings auch der folgende Abschnitt des §84 II:
    "[...]Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."
    Im Klartext heißt das, der AG hat sowohl eine Aufklärungs- als auch eine Legitimationspflicht ("Ziele") bzgl. der quantität und der Qualität der in den Gesprächen erfragten Daten...

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