Ersatzmitglied - Wahl nicht annehmen ?

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  • Hallo Forum


    Ich war in unserem Betrieb erstmals Betriebsratswahlvorstand-Vorsitzender


    nach Beendigung der Wahl wurden die gewählten Betriebsratsmitglieder befragt, ob sie die Wahl annehmen - soweit so gut.


    Nun bin ich zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt worden und habe die Mitglieder zu BR-Versammlungen einzuladen. Da bei uns Schichtarbeit ist, ist vorauszusehen, dass nicht alle Mitglieder immer Zeit haben.


    Also müssten Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der Stimmauszählung eingeladen werden (Minderheit braucht bei uns nicht berücksichtigt zu werden).


    Ich habe nun erfahren, dass Ersatzmitglied 1+2, die ehemalige BR-Mitglieder waren und nicht mehr reingekommen sind, nicht bereit sind als Ersatzmitglied zu fungieren.


    Muss ich - da diese ja nicht gefragt wurden, ob sie die Wahl annehmen, nun jedes mal die BREM nach ihrer Reihenfolge der Stimmauszählung einladen und abwarten ob sie absagen, oder kann ich von diesen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass sie auf das Recht als BREM verzichten?




    Dank im Voraus


    Merlin10

  • Hallo Merlin10,


    die Verantwortung lastet in Deinem Fall nicht allein auf Deinen Schultern. Denn der Schichtbetrieb allein reicht als Hinderungsgrund im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes nicht aus. Vielmehr ist es Sache des Arbeitsgebers, den Schichtbetrieb so zu organisieren, dass eine Arbeit des BR eben ohne diese Hinderniss stattfinden kann. Ansonsten wäre der Arbeitsgber ja eventuell in der Lage, Beschlussergebnisse dadurch zu steuern, dass er unliebsame Mitgleider genau in den Schichten arbeiten lässt, in denen die Sitzung stattfindet.


    Was die beiden Ersatzmitglieder anbelangt: Sie müssen geladen werden, wenn sie von Gesetzes wegen aufgrund der erhaltenen Stimmen dafür vorgesehen sind. Wenn stattdessen andere Ersatzmitglieder teilnehmen würden, kämen die Beschlüsse unwirksam zustande. Sie sind zur Teilnahme verpflichtet. Einen Anspruch auf entsprechende gegenteilige Erklräungen hat man nicht, soweit ich weiß.


    Ich würde eine normale Ladung vorbereiten. Wenn man sie mit den Gerüchten konfrontiert, ist meiner Meinung nach die Gefahr zu groß, dass man sich persönlich den Vorwürfen der Voreingeganommenheit oder der indirekten Nahelegung, das Amt niederzulegen, ausgesetzt sieht.

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