Verpflegungskostenübernahme durch Arbeitgeber ?

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  • Hallo Arbenra,
    im Fitting-Kommentar zum BetrVG, § 40 Randnummer 53 steht: "Die vom Arbeitgeber zu tragenden Dienstreisekosten umfassen insbesondere die notwendigen Fahrtkosten sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und eventuell notwendiger zusätzlicher Auslagen (z.B. Telefonate). Nicht zu erstatten sind die Kosten der persönlichen Lebensführung, wie z.B. Aufwendigungen für Getränke und Tabakwaren (BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06)"
    Interressant wäre auch zu erfahren, ob es eine Reisekostenrichtlinie im Betrieb gibt. Diese würde auch auf Schulungen für Betriebsräte Anwendung finden.
    Viele Grüße, Sybille Wasmund (Moderatorin)

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