Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich lese im Rahmen der Schulungsanspruches immer die Verweise auf § 37 BertVG. Ich habe ienmal gehört, dass es für die Schwerbehindertenvertetung eine gesonderte Norm geben soll. Ist dies auch weiterhin der Fall oder hat sich das mit der Eingliederung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB mittlerweile erledigt ?