Sprecherausschuss

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  • Hallo,


    kann mir vielleicht jemand erklären, was es mit dem sog. Sprecherausschuss genau auf sich hat ?


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist ab einer Zahl von mindestens 10 leitenden Angestellten ein sog. Sprecherausschuss zu wählen. Wie wirkt sich dieser Sprecherausschuss im Rahmen der Betriebsratswahl aus ?

  • Hallo Dienstag,
    Im Sprecherausschussgesetz ist geregelt, wann ein Sprecherausschuss zu wählen ist.
    § 1 Errichtung von Sprecherausschüssen
    (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten (§ 5 Abs. 3
    des Betriebsverfassungsgesetzes) werden Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
    gewählt.
    § 5 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
    (1) Die regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschusses finden alle vier Jahre in
    der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen
    Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einzuleiten.


    Sind die Wahlen zeitgleich einzuleiten, so haben sich die Wahlvorstände unverzüglich nach Aufstellung der Wählerlisten, gegenseitig davon zu unterrichten, welche Angestellten sie den leitenden Angestellten zugeordnet haben, es folgt dann, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, das sogenannte Zuordnungeverfahren, § 18 a BetrVG.
    Viele Grüße,
    Sybille Wasmund (Moderatorin)

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