Europäischer Betriebsrat

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  • Hallo!
    Ich bin in einer spanischen Niederlassung eines großen deutschen Unternehmens (ich weiß nicht, ob es okay ist, hier konkrete Namen zu nennen, deshalb habe ich vorerst darauf verzichtet) beschäftigt, in der es bisher keinen Betriebsrat gibt, aber durchaus Interesse von seiten mancher Kollegen, einen solchen zu gründen.
    Gelten für die Gründung eines BR die jeweiligen Regeln des Landes der Niederlassung oder die des Niederlassungslandes?


    Danke!


  • Gelten für die Gründung eines BR die jeweiligen Regeln des Landes der Niederlassung oder die des Niederlassungslandes?


    C.Reinhardt,
    du meinst sicherlich, ob die gesetzlichen Regeln des Landes der Niederlassung oder die des Gründungssitzes des Unternehmens (in deinem Fall ist das wohl die BRD) maßgeblich sind, oder?
    Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich denke, es dürften die des (Gründungs)sitzes sein, da es sich ja nur um eine Niederlassung, nicht um ein eigenständiges Unternehmen handelt...

  • So, ich habe mich diesbezüglich mal "schlau" gemacht und bin im Internet auf folgendes gestoßen:
    " Viele Unternehmen
    haben im Zuge der europäischen Integration Niederlassungen in anderen
    Ländern Europas gegründet, also ihre "europäische Expansion"
    vorangetrieben. Um das "Recht auf grenzüberschreitende Unterrichtung der
    Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen" zu stärken, hat
    der deutsche Gesetzgeber am 28. Oktober 1996 das "Gesetz über
    Europäische Betriebsräte" verabschiedet. Damit wurde in Deutschland die
    Richtlinie 94/45/EG des EU-Rates vom 22. September 1994 in nationales
    Recht umgesetzt.


    Das Gesetz gilt für deutsche Unternehmen, die in Europa Töchter
    oder Niederlassungen haben, also "gemeinschaftsweit" tätig sind.
    Darunter werden Unternehmen verstanden, die wenigstens 1000 Beschäftigte
    in den Mitgliedsstaaten haben, von denen wiederum mindestens 150 in
    nicht weniger als zwei Staaten der EU beschäftigt sind.


    Anders als ein Betriebsrat in Deutschland, ist die Gründung eines
    Europäischen Betriebsrats relativ kompliziert und langwierig. Ein
    besonderes Verhandlungsgremium ist zu bilden, zusammengesetzt aus
    Arbeitnehmervertretern aus den einzelnen Ländern, das mit der zentralen
    Unternehmensleitung eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende
    Unterrichtung der Arbeitnehmer abschließen soll. Wird man sich nicht
    einig, so gelten so genannte Standardregeln für einen Europäischen
    Betriebsrat"


    Quelle: Hans-Böckler-Stiftung (http://www.boeckler-boxen.de/1534.htm)

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