Seminarteilnahme trotz Schwangerschaft?

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  • Hallo!


    Ich habe mich als Kandidatin für die bei uns im Betrieb bald stattfindeneden BR-Wahlen aufstellen lassen, bin aber bisher mit großen Teilen der Materie noch nicht vollständig vertraut. Deshalb möchte ich Seminare besuchen, um mich weiterzubilden, worauf ich ja auch einen Anspruch habe. Eine Frage schwirrt mir allerding seit kurzem im Kopf herum: Mein Mann und ich planen ein zweites Kind zu bekommen. Hat eine mögliche Schwangerschaft Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Seminarteilnahme? Mein Mann sagt, das sei abwegig, aber möglicherweise könnte der AG ja behaupten, dass ich aufgrund der Schwangerschaft und einer sich anschließenden Babypause das Seminar unnötigerweise besuchen würde.


    Wäre mir ehrlich eine große Hilfe, wenn jemand mir antworten könnte!

  • Hallo Katharina,


    dein Anspruch ergibt sich grds. aus §37 VI BetrVG (findest du zB hier: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__37.html), zumindest "soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats
    erforderlich sind". Da es sich bei den von dir gewünschten Seminaren sicherlich um solche handelt, die Grundlagenwissen vermitteln sollen, fallen sie auf jeden Fall in die Kategorie "erforderlich". Eine mögliche Schwangerschaft (zumal eien solche, die bisher nicht vorliegt) steht dem Anspruch nicht entgegen, soweit ich weiß. (Deine Betriebsratstätigkeit kann ja die Babypause lange überdauern, so dass von Unnötigkeit überhaupt keine Rede sein kann)


    LG,
    Ralf

  • Eine mögliche Schwangerschaft (zumal eien solche, die bisher nicht vorliegt) steht dem Anspruch nicht entgegen, soweit ich weiß. (Deine Betriebsratstätigkeit kann ja die Babypause lange überdauern, so dass von Unnötigkeit überhaupt keine Rede sein kann)

    Halte ich aus den von dillan genannten Gründen auch für unwahrscheinlich...

  • Hallo dillan,


    diesen Einwand kann Dein AG nicht statthaft vorbringen. Obgleich der Schwangerschaft bist Du weiterhin Mitarbeiterin in diesem Unternehmen und die Babypause schließt die Teilnahme am Betriebsratsleben nach genau eben dieser ja nicht aus. Da muss Dein AG also durch ;)

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