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  • Hallo deront,


    zu dieser Frage möchte ich gerne folgenden Rechtsprechung zitieren:

    Viele Grüße
    Carsten Regner

  • Hallo,


    das habe ich in meiner beruflichen Laufbahn auch nicht anders kennen gelernt. Zumeist sind es die Human Ressources Manager oder Personalreferenten und Meister/ anderweitige Vorgesetzte, die die Zeugnisse ausstellen.


    Macht ja auch der Effizienz wegen am meisten Sinn. Wenn ein Unternehmer, sagen wir einmal über der Dauem geschätzt 100 Mitarbeiter hat, kann von ihm nicht erwartet werden, dass er die Fähigkeiten aller Abteilungen und Mitarbeiter ständig vor Augen hat. Ich denke auch, dass nur diejenigen, mit denen man im Arbeitsalltag oft in Kontakt steht, am ehesten in der Lage sind, ein gerechtes Urteil darüber zu fällen, wie fachlich begabt, pflichtbewusst und kooperativ man wirklich ist. Sicherlich bewegt man sich da in einem ziemlichen Grauzonenbereich und man ist sehr von den Smypathien anderer abhängig. Mir persönlich ist es aber lieber an den Geschmäckern derer gemessen zu werden, die man tatsächlich kennt.

  • Das ist durchaus korrekt ,


    schließlich handelt es sich hier kja auch um eine Urkunde im rechtlichen SInne .Ferner kann es auch immer einmal sein, gerade dann, wenn auch Aspekte in dem Schreiben versehen sind, die kein MA so gerne bei sich im Zeugnis stehen haben wird, dass diese Schreiben vor Gericht gehen. Dort stellt sich sodann schnell die Frage, wer Formulierende war und somit unter Umständen einen Straftatbestand wie z.B. Beleidigung oder übler Nachrede verwirklich hat.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,
    nichts für Ungut, aber das kommt mir ein wenig weit hergeholt her: Angesichts der gängigen Codes, derer sich AG beim Verfassen der Zeugnisse in aller Regel bedienen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dabei ein Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung herauskommt, gelinde gesagt sehr unwahrscheinlich.
    (Soll natürlich nicht heißen, dass so manches Zeugnis nicht unter Umständen alles andere als wohlwollend ist. Darüber wurden schon nahezu unzählige Prozesse geführt; ich selbst kenne drei ehemalige Kollegen, die sich damit herumschlagen mussten. Beleidigend im strafrechtlichen Sinne war allerdings kein einziges mir bekanntes...)


    Grüße,
    Jörn

  • Hallo Rhitz,


    da hast Du teilweise recht. Viele dieser Äußerung, die eigentlich unter diesen Straftatbestand fallen, werde nicht weiter verfolgt oder wegen Geringfügigkeit eingestellt.Deshalb würde ich in einem solchen Fall auch keinen Strafantrag stellen. Wesentlich effektiver ist eiine Klage vor den Zivilgerichten im Rahmen von § 823 II BGB ; wenn man sich einmal ansieht, wie viele Leute auf diesem Sektor erfolgreich zu Geld gekommen sind, wird sich diese Tendenz in der nächsten Zukunft sicherlich nicht reduzieren. Das hatte ich bei der Formulierung des Beitrages damit eigentlich im HInterkopf.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

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